Hallo zusammen. Hatte vor 1 jahr eine rechnung von meinem zahnarzt bekommen Habe die arbeit vom zahnarzt nicht akzeptiert. Daraufhin hat er ein inkassobüro beauftragt und mir anstatt ca.500.- rechnug wurde aufeinmal 900.- berechnet. Ich habe die rechnung plus den gesezlich vorgeschriebenen verzugszins bezahlt!!! Jezt habe ich nochmal 1 schreiben bekommen, dass sie mich betreiben. Wie ist dass gesetzlich geregelt? Kann mir jemand helfen?

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Kommentare

Fulya Ki

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Verzugszins muess zahlt werde... verzugsschade, mahngebühre etc mönd nöd zahlt werde ?

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Lory Julie

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doch mahngebühre müend zahlt werde weils d mahngebühre vom gläubiger chöme und nöd vo de inkassofirma, achtung!

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Fulya Ki

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https://www.ktipp.ch/artikel/d/mahngebuehren-nur-zahlen-falls-abgemacht/

Also üsi kunde zahlet selte mahngebühre ?? obwohls ide AGB stoht..

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Robert Schweng

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ist zwar nicht der gleiche Fall, aber die Firma scheint schon bekannt zu sein:
https://www.ktipp.ch/artikel/d/inkassolution-nicht-einschuechtern-lassen/

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Nina Nikolic-Manetsch

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De verzugszins muesch zahle de verzugsschade muesch nid zahle

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Susan Stadelmann

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Verzugsschaden musst du nicht bezahlen! Da du die rechnung eigentlich bezahlt hast, würde ich den zahnarzt antufen, Quittung wirst du wohl nich haben! Und wen da nichts drauf ist inkasso büro anrufen und via email quittung für die überweisung schiken

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