Hallo Zusammen, hat jemand Erfahrung mit Beitreibungen?
Da mein Exmann mir die Tagesmutter des letzten Jahres nicht bezahlt, laut urteil muss er dies aber, habe ich ihn nun betrieben. Heute morgen habe ich nun ein schreiben erhalten, dass er den Rechtsvorschlag erhebt. Kann mir das jemand genau erklären? Muss ich nun den nächsten Schritt unternehmen oder werde ich vom Amt informiert. Vielen Dank an alle

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Kommentare

Nicole Bernhard

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Jetzt gehts vor den Friedensrichter.Ruf sonst das Betreibungsamt an...dies kann Dir die Schritte erklären.

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Nicole Bernhard

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Bist Du schon.....Du wurdest darüber informiert das Er Rechtsvorschlag erhoben hat.Nun ist es an Dir ob Du es weiterziehen willst oder nicht.Es ist von Ort zu Ort verschieden.Aber bei mir im AG musste ich es melden.Ich meldete es dem Friedensrichteramt.
Ruf dort mal an.

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Karin Fo

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Du kannst die definitive Rechtsöffnung verlangen (Art. 80 Abs. 1 SchKG). Zuständig ist dafür der Richter am Betreibungsort (Art. 84 Abs. 1 SchKG)

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Nicole Bernhard

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Bei mir machts der Anwalt....da es jeden Monat ne neue Betreibung gibt.

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Jasmine Zelewitz-Züst

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Hab jetzt den antrag zu hause! Hab schon bissel angst, dass ich doch verlieren könnte

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Nicole Bernhard

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Wenn Du ein Gerichtsurteil hast dann brauchst Du keine Angst haben.Er kann das Urteil anfechten...aber solange nichts anderes entschieden wird gilt das was dort drinn unter "verfügt" oder "erkannt" steht.

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Jasmine Zelewitz-Züst

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dann bin ich bissel beruhigt, soll ich nun nen anwalt nehmen?

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Nicole Bernhard

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Ich würde schon....dann kannst Du das den Anwalt machen lassen.Schohnt Deine Nerven und der Anwalt weiss Mittel und Wege die wir nicht kennen und wissen.
Ich machs nur so.

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Petra Lienhard

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Bekommst derne betreibung hat man immer 10 tage zeit rechtsvorschlag zu machen.Bei vielen geht es auch nur darum das ganze rauszuzögern.Ich würde mir auch nen Anwalt suchen,es gibt auch solche die unengeltlich arbeiten.Dann hast Du einen starken partner im hintergrund,der dir das alles abnehmen kann.Glaube mir,Du fühlst Dich dann viel sicherer.Und Dein exmann merkt,das Du Dich wehrst.

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Sandra Marty

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Hallo Jasmine! Da dein Ex Rechtsvorschlag erhoben hat, heißt das, er bestreitet die Forderung.
Du hast jedoch meiner Meinung nach, mit dem Gerichtsurteil ein Rechtsöffnungstitel. Das heisst du kannst direkt beim Gericht den Rechtsvorschlag mit dem Gerichtsurteil den Rechtsvorschlag beseitigen lassen (zur Sicherheit beim Betreibungsamt oder Oumbutsstelle nachfragen)
Falls das Gerichtsurteil von deiner Scheidung kein Rechtsöffnungstitel ist, dann Forderung innerhalb der Frist beim Friedensrichter einreichen (vielleicht noch vorher abklären wie hoch der Friedensrichter entscheiden darf.. Falls deine Forderung höher als der Friedensrichter entscheiden darf, dann kann er nur eine Vereinbarung erstellen.
Die Frage ist, ob dein Ex an die Friedensrichterverhandlung erscheint.. Grundsätzlich braucht es kein RA, sondern nur jemanden der sich nichts alles gefallen lässt und nicht auf den Mund gefallen ist ?

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