Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo zusammen
Habe mal eine Frage betreffend SchKG (Betreibungen) und zwar, ob das Betreibungsamt die Möglichkeit hat, allgemein nach Bankkonten zu suchen und zu sperren.
Wenn ja, wie gehen sie vor und finden diese?
Bis zu welchem Betrag dürfen sie das Geld allenfalls „abräumen“?
Wertsachen hat sie eigentlich keine..
Konkret geht es um eine Kollegin, die aufgrund Krankheit in die Bedrullie kam und nicht mehr alle Steuern bezahlen konnte. Obwohl sie darlegen kann, dass sie bereits unter dem Existenzminimum liegt, hat Steuerverwaltung ein Erlassgesuch abgelehnt. Begründet wurde dies, weil sie vor Ausbruch noch etwas Vermögen hatte, dass aber rasch aufgebraucht war wegen Gesundheitskosten und hoher Miete, bevor sie umziehen konnte.
Von einem Onkel hat sie einen kleineren Betrag erhalten, mit dem sie Löcher stopfen kann, unter anderem Therapien, die die Krankenkasse nicht bezahlt. Wegen der Betreibung fürchtet sie nun um das Geld, das seit ca. einem Jahr auf einem Bankkonto liegt, aber nicht deklariert wurde, da sie auf die Verrechnungssteuer verzichtet.
Sie hat wirklich fast kein Geld. Wie kann sie sich schützen gegen die übereifrigen Steuerbehörden…
Danke für die Antworten.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo zusammen
Habe mal eine Frage betreffend SchKG (Betreibungen) und zwar, ob das Betreibungsamt die Möglichkeit hat, allgemein nach Bankkonten zu suchen und zu sperren.
Wenn ja, wie gehen sie vor und finden diese?
Bis zu welchem Betrag dürfen sie das Geld allenfalls „abräumen“?
Wertsachen hat sie eigentlich keine..
Konkret geht es um eine Kollegin, die aufgrund Krankheit in die Bedrullie kam und nicht mehr alle Steuern bezahlen konnte. Obwohl sie darlegen kann, dass sie bereits unter dem Existenzminimum liegt, hat Steuerverwaltung ein Erlassgesuch abgelehnt. Begründet wurde dies, weil sie vor Ausbruch noch etwas Vermögen hatte, dass aber rasch aufgebraucht war wegen Gesundheitskosten und hoher Miete, bevor sie umziehen konnte.
Von einem Onkel hat sie einen kleineren Betrag erhalten, mit dem sie Löcher stopfen kann, unter anderem Therapien, die die Krankenkasse nicht bezahlt. Wegen der Betreibung fürchtet sie nun um das Geld, das seit ca. einem Jahr auf einem Bankkonto liegt, aber nicht deklariert wurde, da sie auf die Verrechnungssteuer verzichtet.
Sie hat wirklich fast kein Geld. Wie kann sie sich schützen gegen die übereifrigen Steuerbehörden…
Danke für die Antworten.
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Di, 23/01/2018 - 06:02
Marcel Marty
Meiner Meinung nach wäre das ein Pfändungsbetrug. Der müsste strafrechtlich verfolgt werden.
Di, 23/01/2018 - 06:58
Marcel Marty
Grundsätzlich ist es meiner Meinung nach egal ob sie vorgibt, kein Geld zu haben oder nicht. Das bewusste Verschweigen von pfändbarem Vermögen ist ein Straftatbestand. Von der Steuerhinterziehung mal ganz abgesehen, auch wenn das hier allenfalls weniger relevant ist...
Di, 23/01/2018 - 07:41
Andreas Georg
Betreibungen zu haben, bedeutet, dadd Due Rechnungen nicht bezahlt hast, obwohl Du Leistungen bezogen hast. Das Betrribungsamt kann Pfaendungen einleiten und Vermoegenswerte beschlagnahmen. Die haeufigste Form ist die Lohnpfaendung. Wenn es gamz bockig geht, koennen die oder ein Glaubiger sogar Deinen Privatkonkurs beantragen.
Di, 23/01/2018 - 09:43
Patrick L. Surber
Nein, wegen dem inländischen Bankgeheimnis, kann das Betreibungsamt von diesem Konto keine Kenntnis erlangen. Allerdings macht sich die Dame - wie von Vorschreibern erwähnt - wohl strafbar.
Di, 23/01/2018 - 11:11
Markus Meyer
""Wegen der Betreibung fürchtet sie nun um das Geld, das seit ca. einem Jahr auf einem Bankkonto liegt, aber nicht deklariert wurde, da sie auf die Verrechnungssteuer verzichtet""
Ich glaub ich spinne.....DAS ist Schwarzgeld !!! Nicht deklariert....Steuerhinterziehung !!!!
Die muss froh sein wenn nicht noch ein Strafverfahren eröffnet wird
Di, 23/01/2018 - 12:50
Annelise Schnyder
Wenn verrechnungssteuer anfällt ist das ein ziemlich hoher betrag : man rechne zins maximal 0.5%, verrechnungssteuer erst ab einem zins von 200 pro jahr, also sind es mindestens 40000 franken
Di, 23/01/2018 - 19:13
Regula Christen
also das hat nichts mit übereifrigen Steuerbehörden zu tun, sondern um Steuerbetrug. Man sollte nie jemand anders verunglimpfen wenn man selber einen Fehler gemacht hat.
Mi, 24/01/2018 - 01:00
Jampa Allenspach
Regula Christen Hmm. ? welche Fragen hat das Mitglied genau gestellt?
... Hast du die Frage(n) beantwortet?
In wiefern denkst du, dass dein Beitrag als Mehrwert dient?
Mi, 24/01/2018 - 13:16
Jampa Allenspach
Hallo George Brun
Du schreibst: "Von einem Onkel hat sie einen kleineren Betrag erhalten, mit dem sie Löcher stopfen kann, unter anderem Therapien, die die Krankenkasse nicht bezahlt."
Vielleicht wird die Schenkung dadurch geschützt, dass dein Onkel den Schenkungszweck festhält. Dann kannst du es auch ordentlich und sorgefrei in deiner Steuererklärung deklarien ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.
Zitat aus einer Rechtssprechung:
"Der Beschwerdeführer kann nicht nachweisen, dass die Schenkung mit einer Bedingung hinsichtlich deren Verwendung versehen war." Das stammt jedoch von einem Sozialhilfeentscheid und ich weiss nicht, ob das für eine Betreibung auch gilt.
http://www.vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDO...
Ich wünsche Deiner Kollegin möglichst bald vollständige Gesundheit und dass es ihr dann wieder möglich ist, auch ihren (neuen) Steuerverpflichtungen nachkommen kann.