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hallo zusammen, habe eine Frage: Wenn einem gekündigt wird/wurde darf in der Kündigung stehen, dass man bis zum Ende des Verhältnisses nicht krank sein darf. Ansonsten wird der Tag nicht gezahlt bzw. weniger Lohn ausbezahlt. Ab dem 1.tag muss ein arztzeugnis gebracht werden. Danke.😉
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hallo zusammen, habe eine Frage: Wenn einem gekündigt wird/wurde darf in der Kündigung stehen, dass man bis zum Ende des Verhältnisses nicht krank sein darf. Ansonsten wird der Tag nicht gezahlt bzw. weniger Lohn ausbezahlt. Ab dem 1.tag muss ein arztzeugnis gebracht werden. Danke.😉
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 16:06
Aleksandar Maric
Der betrieb darf dor die kündigungsfrist verlängern, wenn du während dieser krank warst.... gerade gestern bei der kollegin miterlebt...... si hatte 16 jahre bei dieser firma gearbeitet!
Di, 15/08/2017 - 16:06
Patrick van Falk
Der arbeitgeber kann ab dem ersten tag einen krankenschein fordern..
Di, 15/08/2017 - 16:06
Rosalie Roth
also im kündigungsschreiben hat sowas bestimmt nichts zu suchen.wenn es in deinem arbeitsvertrag so abgemacht ist,dann kann dein arbeitgeber ein zeugnis ab dem 1.tag verlangen.solltest du in der kündigungsfrist krankgeschrieben sein,musst du es im schlimmsten fall nacharbeiten.
Di, 15/08/2017 - 16:06
Linda Braun
okee... im vertrag steht es ned.
Di, 15/08/2017 - 16:06
Rosalie Roth
ok,aber normalerweise ist ein zeugnis ab dem 3.tag fällig,wenn nichts anderes vereinbart wurde.ich sehe darin eher eine schikane.
Di, 15/08/2017 - 16:06
Claire Franz
das Arbeitsgericht,bei deiner Gemeinde, gibt dir Auskunft !!
Di, 15/08/2017 - 16:06
Rosalie Roth
hole mal erst ein zeugnis,schickst es zu und wartest.das echo kommt schon.wenn sie weitere probleme machen,wende dich an die schlichtungsstelle für arbeit.ist gratis.
Di, 15/08/2017 - 16:06
Marc Binder
und an alle hier tretet doch einfach einer gewerkschaft bei und ihr habt immer jemanden der euch bei rechtsfragen in der arbeitwelt hilft fragen bezüglich beitritt der gewerkschaft pn an mich bitte
Di, 15/08/2017 - 16:06
Bea Küng
Linda Braun - der Arbeitgeber hat dir gekündigt? Und warst du vorher oft krank - hast du ev. die Lohnfortzahlung schon ausgeschöpft?
Kein AG kann dir verbieten, krank zu werden - aber er kann in speziellen Fällen ein Zeugnis ab dem 1. Tag verlangen. Insbesondere auch deshalb, weil sich die Kündigungsfrist verlängert, wenn du während der ordentlichen Kündigungsfrist krank bist - aber das gilt nur, wenn der AG dir gekündigt hat.
Di, 15/08/2017 - 16:06
Bea Küng
Dann ist die Lohnfortzahlungspflicht gem. OR gültig, d.h. der AG könnte dir im Falle von Krank nicht einfach nichts zahlen - du hast mind. 80% Lohn zugute.
Di, 15/08/2017 - 16:06
Bea Küng
Habt ihr ein Reglement oder einen GAV? Dann steht die Lohnfortzahlungspflicht des AG da drin.
Di, 15/08/2017 - 16:06
Möni Cantieni
Genau bea..git AG wo das egal isch..aber au setig wos den verlengert wird..isch bide arbetskollgin so passiert wo kündet worde isch..den het sie en monet lenger müese,und den isch sie wider usgfalle den hends es nüm widers zoge..was ich aber au weiss wen sie en neui stell wider het dörfets das ned mache,aber die neu stell müsst den gnau ah dem tag ahfange wo sie na het sele dlrt en monet lenger mache..
Di, 15/08/2017 - 16:06
Bea Küng
Gemäss OR müsste der Mitarbeiter beim AG die Verlängerung der Kündigungsfrist einfordern, indem er/sie die Arbeitskraft anbietet. Aber natürlich muss man das nicht, insbesondere, wenn man schon eine neue Stelle hat.
Ansonsten würde ich dies nicht empfehlen, das RAV wird dies verlangen oder für einen Monat kein Arbeitslosengeld auszahlen.
Di, 15/08/2017 - 16:06
Allma Kiki
Also Linda Braun es ist so ... der Arbeitgeber darf wenn er dir gekündigt hat ein Arztzeugnis ab ersten Tag verlangen, das ist absolut legitim. Er muss dir deine Krankheitstage bezahlen gemäss Lohnfortzahlungspflicht dazu ist er gemäss Gesetz verpflichtet. Das du bis Ende nicht krank sein darfts, dass kann er nicht fordern, den die Diagnose stellt der Arzt und nicht der Arbeitgeber. So wie ich das Beurteilen kann geht es hier, dass der Arbeitgeber nicht unbedingt will, dass du Krank bist weil er nicht gewillt ist zu zahlen und daher macht er solche klauseln. Mach dir keine Sorgen, er kann dir keinen Lohn kürzen weil er kein Recht dazu hat.
Di, 15/08/2017 - 16:06
Bea Küng
Allma Kiki - und wie wäre es denn, wenn der Arbeitgeber für dieses Dienstjahr schon die (begrenzte) Lohnfortzahlungspflicht erfüllt hat? Meines Wissens muss er dann nicht mehr bezahlen - genausowenig wie in der Probezeit.
Di, 15/08/2017 - 16:06
Allma Kiki
Wenn keine KTG vorhanden dann muss der Arbeitgeber nach Beendingung der Lohnfortzahlungspflicht nicht mehr Lohn von 100% bezahlen, zu beachten sind in diesm Sinne auch die Skalen Bea Küng.
Di, 15/08/2017 - 16:06
Bea Küng
Allma Kiki die LFZ hat nur teilweise was mit einer KTG zu tun. Und die Skalen - sind obsolet, falls ein GAV oder ein Reglement bestehen.
https://www.arbeits-recht.ch/arbeitsverhinderung-lohnfortzahlungspflicht...
Di, 15/08/2017 - 16:06
Bea Küng
Ganz einfach - man weiss zuwenig, um eine genaue Aussage machen zu können - darum habe ich auch etwas weiter oben schon nach GAV oder Reglement und LFZ gefragt bzw. auch, ob sie viel krank war....................
Alles wurde schon beantwortet, auch mit vielen Halbwahrheiten oder Antworten, die nicht stimmen.