Hallo Zusammen habe eine Frage...
Mein ehemaliger AG (per Ende August wurde ich entlassen) hat mir mein Ferienguthaben (ca 7 Tage) nicht ausbezahlt. Er schrieb auf die Juli Abrechnung dass ich die Ferien bezogen habe im Juli, dabei war ich den ganzen Juli krankgeschrieben.
Zudem hat er mir bis heute die Lohnabrechnung für August und das Arbeitszeugnis nicht zugestellt. Am 4.11 haben wir einen Termin vor dem Friedensrichter da es noch weitere Punkte gibt, wo mir der AG schuldet. Diese kann ich jedoch nur durch zeugen beweisen da der AG sich weigerte, einen Arbeitsvertrag zu machen.
(Provisionen wurden nicht bezahlt und ich wurde missbräuchlich gekündigt)
Streitwert: 17'000.-

Kennt sich jemand aus? Habe ich überhaupt Chancen ohne schriftliche Verträge?

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Kommentare

Patrick L. Surber

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1. Wieso denkst Du, dass die Kündigung missbräuchlich ist? Liegt die Kündigung in schriftlicher Form vor?
2. Wenn Du Lohnausweise bekommen hast, dann ist das ein starkes Indiz für ein Arbeitsverhältnis, auch wenn kein schriftlicher Vertrag gemacht worden ist.
3. Gibt es eine Provisionsregelung, welche als Weisung erlassen worden ist?
4. Im Prozessverfahren kann der Friedensrichter Zeugen einvernehmen.

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Ivana Jona

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Ich habe mehrmals nach der ausgemachten Provision gefragt sie aber nicht erhalten. Diese wurde mir mündlich vor 2 Arbeitskollegen versprochen welche diese Aussage auch unterschriebwn haben. Da ich nach mehreren Nachfragen immernoch nichts bekam habe ich meinen Rechtsschutz eingeschaltet. Dieser schrieb einen Brief an die Geschäftsleitung, dass sie das unbezahlte Geld nachzahlen sollen. Um 11.00 Uhrwurde der Brief zugestellt und gelesen, um 16.00 Uhr lag die Kündigung auf meinem Tisch. Wir gehen stark davon aus, dass der Brief der Kündigungsgrund ist...

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Patrick L. Surber

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Ok, in diesem Fall könnte die Kündigung tatsächlich als missbräuchlich gewertet werden (OR 336 Abs. 1 lit. c.). Viel Glück am 4.11.

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Monique Schmidli-Rieder

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Ich denke da hast du relativ gute Chancen. Ein Arbeitsvertrag bedarf nicht zwangsläufig der schriftlichen Form. Ob die Aussagen der Arbeitskollegen reichen für den Richter musst du abwarten. Aber das wenige Stunden nach dem Brief des Anwalt der rechtschutz die Kündigung ins Haus flattert, ist schon ein starkes Indiz.

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