Hallo zusammen

Habe eine frage, bezüglich Taggelder, Arbeitslosenkasse.

Ich habe 15 Monate durch gearbeitet. Sprich etwas über ein Jahr. Nun verwundert es mich doch etwas. Da ich in einem Einsatzprogramm bin (um Erfahrungen zu sammeln), wurde mir gesagt, danach hätte ich keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Ich müsste aufs Sozialamt.... davon hat mir weder meine Rav-Beraterin, noch meine Arbeitslosenkasse mitgeteilt.

Könnt ihr mir bitte weiterhelfen ob dies stimmt??

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Kommentare

Ivana Jona

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Mein mann hatte während der zeit beim rav ein einsatzprogramm von 3mt... in der zeit vor, während und nach dem programm erhielt er arbeitslosengeld...

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Jasmin Gemperli

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komisch... mir wurde gesagt, müsse mich danach ans sozi wenden.. ? wieviele tage bekam er denn?

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Ivana Jona

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Er hat vor der anmeldung 3.5 jahre gearbeitet. War dann 14mt beim RAV... in diesen 14 monaten hat er das programm gemacht. Das ging auch übers rav... frage ist wieviele arbeitslosengelder stehen dir zu? Wie lange bist du schon beim rav und wurdest du gesperrt? Schickt dich das rav zu dem programm?

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Bea Ma

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ich meinte man muss mindestens 2j vor der arbeitslosenzeit gearbeitet haben, um anspruch zu erhalten

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Sanja Piric-Calic

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Bea Ma es sind 12 monate in den letzten 24 monaten vor anmeldung

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Sibylle Steiner

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also ab dem Tag, an dem du arbeitslos bist gibt es eine Rahmenfrist (RF) von zwei Jahren. wenn du in der RF für die Beitragszeit (ab Anmeldetag zwei Jahre zurück) 15 Monate gearbeitet hast, kriegst du 200 Taggelder bzw 260 wenn du über 25 Jahre bist, welche du in der RF für den Bezug beziehen kannst (ab Anmeldetag zwei Jahre voraus). die Taggelder reichen aber nicht für zwei Jahre, sondern lediglich für 9 oder 11 Monate. wenn du einen Zwischenverdienst machst, also temporär arbeitest (kein Beschäftigungsprogramm), dann beziehst du nicht alle 22 Taggelder pro Monat und kannst die Dauer für den Bezug, der Taggelder verlängern. sind die Taggelder allerdings aufgebraucht, wirst du ausgesteuert und musst dich beim Sozialamt melden. am Ende der Bezugsrahmenfrist kann dann von der Arbeitslosenkasse ein erneuter Anspruch geprüft werden. die Angaben über deine Taggelder und deine Rahmenfrist findest du auf der monatlichen Abrechnung. oder du fragst bei der Arbeislosenkasse nach, wieviele Taggelder du noch hast und wie lange das reicht

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