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Hallo zusammen,
habe eine Frage betreffend Selbständig und Hauptberuf.
Wird man vom RAV unterstützt, wenn man selbständig ist (aber damit noch keinen Lohn hat, da die Firma frisch eröffnet wurde und alles noch am aufbauen ist) und man möchte aber beim Hauptberuf kündigen respektiv wird gekündigt...
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Hallo zusammen,
habe eine Frage betreffend Selbständig und Hauptberuf.
Wird man vom RAV unterstützt, wenn man selbständig ist (aber damit noch keinen Lohn hat, da die Firma frisch eröffnet wurde und alles noch am aufbauen ist) und man möchte aber beim Hauptberuf kündigen respektiv wird gekündigt...
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Jasmine Kislig
Soviel ich weiß, nein
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Jeanette Jolanda Bolliger
Doch. Frag beim RAV nach. Die Unterstützen eventuell den Weg in die Selbständigkeit, sofern ein sinnvoller Businessplan vorhanden ist
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Jeanette Jolanda Bolliger
RAV fragen, da hats teilweise recht gute Leute. Hartnäckig bleiben 😉
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Simon Widmer
Exakt. Gibt sogar einen Kurs vom RAV dafür.
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Dominik Bänziger
Kommt doch auf die recjtsform an die man wählt oder? Bei GmbH ubd AG ist man ja im weitesten sinne nicht selbständig sondern auch angestellter der eigenen firma oder irre ich mich?
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Birgit Rechsteiner
Dominik Bänziger ja, genau - aber - wenn man Geschäftsinhaber ist, hat man kein Anrecht auf Arbeitslosengeld (also, auch als VR-Präsident etc.)
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Claudia Zwart-Hager
Lese gerne mit. Könnte auch meine Situation sein/werden
Soweit ich weiss, kann man sowas wie ein zwischenverdienst anmelden . Das RAV zahlt für eine gewisse Zeit die Differenz vom selbsterwirtschafteten Einkommen bis zu den 70% (als Eltern 80% ) Arbeitslosengeld. Ich bin mir damit aner nicht sicher. Lasse mich gerne belehren, wenn dem nicht so ist.
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Monika de Miranda
Nun kommt es drauf an, WIE diese Firma denn "gegründet" ist, konkret also: bei der Sozialversicherungsanstalt angemeldet als selbständig (wenn ja, wieviele % allenfalls bei Nebenerwerb )oder ob diese Gründung gar schon im Handelsregister eingetragen ist. Wenn die Gründung also bereits offiziell erfolglt ist, wird die "Aufnahme einer Selbständigkeit" nicht vom RAV unterstützt, da sie eben bereits erfolgte. Nebenbei: wenn die Selbständigkeit besteht, kann beim RAV für ein Teilpensum das Taggeld bezogen werden (zB. 20 % selbständig, 80 % stellensuchend)... die Grundbedingung vom RAV ist dann natürlich, dass eine Stelle gesucht wird (Nachweise!) und diese Stelle bei erfolgreicher Suche eben auch angetreten würde.
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Sibylle Steiner
also damit du Arbeitslosengeld bekommst, musst du bereit und in der Lage sein zu arbeiten. das heisst du musst einen Job annehmen können. daher musst du, wenn du selbstständig erwerbend bist, die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hast und arbeitslos wirst, musst du die Selbstständigkeit vollständig aufgeben, damit du Anspruch auf Leistungen hast.
wenn du arbeitslos bist und durch eine Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit kommen willst, kannst du besondere Taggelder beim Amt für Wirtschaft und Arbeit beantragen. Du wirst durch Kurse unterstützt und musst ein klar realisierbares Konzept haben.
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Sibylle Steiner
http://www.treffpunkt-arbeit.ch/arbeitslos/arbeitsmarktliche_massnahmen_...
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Leonis Deseli
Du musst einen businessplan vorlegen damit du unterstützt wirst. So wars bei einer Kollegin.