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Hallo zusammen.
Habe eine Frage betreffend Besucherparkplatz. Ich besuche meinen Freund ca. Jedes zweite Wochenende und stelle mein Auto dann auf den Besucherparkplatz. ( Es hat 6 Besucherparkplätze für ca. 12 Wohnungen)
Jetzt hatte ich schon 2 mal einen Zettel am Auto, dass der Parkplatz nur für Besucher ist. Ich bin ja Besucher! Dann rief letztens die Verwaltung meinen Freund an und sagte, es ist gedacht den Parkplatz nur für ein paar Stunden zu nutzen und nicht über nacht. Darf die Verwaltung bestimmen wie lange ich meinen Freund besuchen darf???!
Übrigens sind die 6 Parkplätze immer leer, ist also nicht so, dass ich jemanden den Parkplatz wegnehme.
Danke schonmal für Antworten
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Hallo zusammen.
Habe eine Frage betreffend Besucherparkplatz. Ich besuche meinen Freund ca. Jedes zweite Wochenende und stelle mein Auto dann auf den Besucherparkplatz. ( Es hat 6 Besucherparkplätze für ca. 12 Wohnungen)
Jetzt hatte ich schon 2 mal einen Zettel am Auto, dass der Parkplatz nur für Besucher ist. Ich bin ja Besucher! Dann rief letztens die Verwaltung meinen Freund an und sagte, es ist gedacht den Parkplatz nur für ein paar Stunden zu nutzen und nicht über nacht. Darf die Verwaltung bestimmen wie lange ich meinen Freund besuchen darf???!
Übrigens sind die 6 Parkplätze immer leer, ist also nicht so, dass ich jemanden den Parkplatz wegnehme.
Danke schonmal für Antworten
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Kommentare
Mo, 11/09/2017 - 12:10
Maria León Collantes
hani o so ds gstürm
Mo, 11/09/2017 - 12:19
Allma Kiki
Sie hat recht ... Besucherparkplätze dürfen nur ein Paar Stunden belegt werden, wenn du jedes Wochenende kommst gilt das nicht mehr als Besuch.
Mo, 11/09/2017 - 12:38
Nicole Zimmerli
Ja ist so. Wenn du regelmässig dort bist oder übernachtest bist du in dem sinne kein besuch
Mo, 11/09/2017 - 22:49
Hatice Özcan
Was dann?
Di, 12/09/2017 - 09:56
Nicole Zimmerli
Ja für mich schon aber für die verwaltung ein regelmässiger besuch der in dieser zeit kein recht hat... ist doof aber ist rechtlich leider so...
Mo, 11/09/2017 - 12:45
Simone David
Also ich hatte das gleiche Problem und habe den Rechtschutz (mieterverband) angerufen. Sie meinten mein Freund gilt solange als "Besuch" bis er eingezogen ist in der Wohnung. Er steht manchmal 2 Tage am Stück da. Und wir haben nur einen Besucherparkplatz für 10 Wohnungen. Ich habe jetzt aber noch einen PP zusätzlich angemietet und Ärger zu vermeiden.
Mo, 11/09/2017 - 12:50
Chantal Bosshard
Danke für eure Antworten. Wüsste aber gerne, ob das irgendwo im Gesetz so verankert ist? Ich wohne ja nicht bei meinem Freund sondern übernachte nur gelegentlich bei ihm und benütze den ansonst leeren Besucherparkplatz. Hier einen Parkplatz zu mieten, wäre übrigens auch gar nicht möglich, da es keine freien Plätze mehr hat. Also verstehe ich das Theater von der Verwaltung einfach nicht.
Mo, 11/09/2017 - 12:59
Simone David
Ich nehme an der Mieterverband kennt die Gesetze. ? ruf doch dort mal an?
Mo, 11/09/2017 - 13:08
Chantal Bosshard
Werde ich machen. Hab nur gedacht, vielleicht kennt sich jemand von hier damit aus. Danke dir 😊
Mo, 11/09/2017 - 13:11
Allma Kiki
Chantal Bosshard hier noch was zum lesen.
https://www.ktipp.ch/artikel/d/miete-wie-oft-darf-ich-den-besucherparkpl...
Mo, 11/09/2017 - 13:08
Allma Kiki
Hier Mal was zum lesen ...
https://www.google.ch/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.wbgbruggw...
Mo, 11/09/2017 - 13:12
Chantal Bosshard
Danke! Dort steht ja dass es bei Dauerbesucher nur ein Problem ist, wenn nicht genügend Besucherparkplätze vorhanden sind. Hier stehen die 6 Besucherparkplätze meistens leer. Dann sollte es ja eigentlich kein Problem sein.
Mo, 11/09/2017 - 13:17
Allma Kiki
Du bist ja auch Dauerbesucher mit jedem Wochenende und die Anzahl Besucherparkplätze hat mit dem Baurecht zu tun dies wird vorgeschrieben.
Mo, 11/09/2017 - 13:20
Allma Kiki
Schlussendlich kann die Verwaltung eine richterliche Verfügung holen und eine Tafel aufstellen, dann werden halt Busen verteilt. Das ist die andere Seite.
Mo, 11/09/2017 - 14:11
Regula Christen
Ein solches richterliches Verbot kostet ziemlich viel.... und die Tafel erst. 😊 Hatten dasselbe Problem..... 😊 ohne richterliches Verbot, oder Nutzungsbedingungen in der Hausordnung/Siedlungsordnung kann eigentlich nicht viel passieren. Sollte abgeschleppt werden, müsste jener bezahlen der den Abschleppdienst bestellt hat. (Allerdings hast du die Umtriebe- oder eben kein Auto wenn du dringend weg müsstest).
Mo, 11/09/2017 - 14:14
Regula Christen
Wenn du das Gespräch suchst, ist bestimmt ein Konsens zu finden.
Mo, 11/09/2017 - 14:52
Romano Franzoni
Sucht dir einen anderen Freund der ein Privatparkplatz zur Verfügung hat.
Di, 12/09/2017 - 10:34
Peter Spillmann
Wie Miriam Salman korrekt schreibt, bestimmt bei StWGE die Eigentümergemeinschaft an der EV wie die Besucherparkplätze zu nutzen sind.
Ist es ein Mietshaus bestimmt der Eigentümer wie er das handhaben will und die Verwaltung setzt das um. Es gibt dazu keine Gesetzliche Regel, das ist Eigentumsfreiheit des berechtigten Grundeigentümers.
Di, 12/09/2017 - 11:06
Chantal Bosshard
Danke für eure Antworten. Die Verwaltung ist somit wohl im Recht. Ich werde jetzt nochmals das Gespräch suchen.