Hallo Zusammen,

Habe ein dringendes Anliegen.
Ich habe zwei Hunde. Diese wurden 2009 & 2010 am Einwohneramt gemeldet und mir als aktiv bejaht! Nun gut, nun bekam ich ein Telefon, sie seien als inaktiv gekeinnzeichnet bei Ihnen im system!! Wieso und warum keine ahnung!!?? Schön...

Nun kommen natürlich Fragen auf, bezüglich des finanziellen... wurde bezahlt von mir!
Leider kann ich diese Quittungen nicht mehr hinlegen, da ich 2 Mal die Bank gewechselt habe... und auch zugleich ausgemistet habe.

Frage nun: Der Fehler wurde seitens des Amtes begannen und nicht von mir! Was kann ich dagegen tun???
Die 7 Jahre werde ich sicherlich nicht bezahlen, da es nicht mein Fehler war!

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Daniel Ebnöther

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das ich das richtig verstehe: Du hast trotzdem Rechnungen erhalten und bezahlt?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrick L. Surber

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

"Gesetzlich sind Privatpersonen zwar nicht dazu verpflichtet, irgendwelche Unterlagen aufzubewahren, die Aufbewahrungsfristen in der Schweiz sollten dennoch unbedingt eingehalten werden, da sie bei allfälligen Rechtsstreitigkeiten, wie bei Auseinandersetzungen mit der Steuerbehörde als Beweismaterial herangezogen werden können."

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jasmin Gemperli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

zivile sind 5 jahre... da ich nie ein telefon bekommen habe und erst vor einem monat ausgemistet habe.... ??‍♀️ stehe ich nun im unrecht?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ilona Hofmeister-Ehrbar

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Bei war es bis vor einem Jahr so das die Hunde ein Märkli am Halsband tragen mussten. Falls bei eu soetwas üblich ist, hast du bestimmt Fotos. Vielleicht würden diese beim beweisen helfen

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jasmin Gemperli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

hatten wir nicht.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Beat Weissen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Die beiden ehemaligen Banken müssen meines Wissens Kontoauszüge 10 Jahre lang aufbewahren. Die entsprechende Zahlung sollte sich also eigentlich problemlos beweisen lassen.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jasmin Gemperli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

habe via postschalter bezahlt!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Beat Weissen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Jasmin Gemperli , auch die Post. Also, verlangen Sie bei der Post die entsprechenden Unterlagen und Sie sind fein raus.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jasmin Gemperli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Beat Weissen schon gefragt, sie sehen nichts.... es ist echt wie verhext ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Beat Weissen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Jasmin Gemperli , Frage: Wenn Sie bei der Post bezahlt haben, warum erwähnen Sie den zweimaligen Bankwechsel? Kann man bei der Post via Bank zahlen?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jasmin Gemperli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

weil ich erst bei der post war... damals mit karte bezahlt habe und auch da sehen sie nix.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Beat Weissen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Jasmin Gemperli , jetzt weiss ich immer noch nicht, wie Sie effektiv bezahlt haben.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jasmin Gemperli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

am schalter, oranger einzahlungsschein und diesen dort mit der karte vom gerät....

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Beat Weissen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Mit der Bankkarte?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sarah Lou Sowersby-Zurbuchen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Was nun, Oranger EZS oder Bankkonto direkt Einzahlung? In beiden Fällen muss aber Postfinance deine Auszüge haben (du hast ja mit Postcard bezahlt). Wenn keine Abbuchung zu sehen ist, ging auch kein Geld raus und du hast keine Zahlung geleistet.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Françoise Bartholomé

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Verstehe ich das richtig, Du meinst die jährliche Hundesteuer? Hundesteuer, die Du immer bezahlt hast, obwohl die Hunde inaktiv sind. Dann würde ich mit dem Amt reden und fragen wie das sein kann, dass Du trotzdem Rechnungen bekommst. Und wenn Du angeblich nicht bezahlt hast, warum kein Mahnverfahren/ Betreibung eingeleitet wurde (nach immerhin 7-8 jährlichen Rechnungen), das müsste bei denen auch im System stehen.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jasmin Gemperli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

ich habe nie rechnungen bekommen, aber die kontonummer gehabt und so einbezahlt, wohin es ist, weiss nur gott, da mir gesagt wurde, dass keine zahlungen eingegangen sind!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Françoise Bartholomé

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Frage nebenbei, woher hattest Du die Informationen zur Höhe/ Summe der Hundesteuer bzw. Rechnungen?
Schlechte Ausgangssituation, ich fürchte Du bleibst auf dem Schaden sitzen und musst quasi doppelt zahlen. Es sei denn Du kannst wirklich belegen, dass Du dem Amt jene Summen überwiesen hast.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jasmin Gemperli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Françoise Bartholomé Von der ersten rechnung und heute vom telefon eines sachbearbeiters.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Françoise Bartholomé

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Oki, ich würde echt mit dem Amt reden. Wenn eine Rechnung raus ist, dann waren sie ja doch schon aktiv. Ich schätze, die haben den Tag und idealerweise den Grund, warum sie dann beide im System auf inaktiv gesetzt wurden und von wem. Damit könntest Du u.a. eine Argumentation aufbauen. Ich fürchte aber, nochmal, wenn Du nicht belegen kannst, dass Du etwas -ohne Rechnung - irgendwo einbezahlt hast, bleibst Du auf den Schaden sitzen. Ich fürchte auch Du wirst kein Gesetzes-Artikel finden, der ein Verschulden des Amtes ohne Belege einräumt.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jasmin Gemperli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

danke für eure antworten, aber ehrlich gesagt, wäre ich froh über einen gesetzes artikel.... sofern vorhanden, bei verschulden des amtes.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Claudia Wild

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Märlistund hat Gold im Mund.... orangene Einzahlungsscheine haben Referenznummern. Diese können nucht irgendwo versanden. In der Zahlungsbeweispflicht bist Du, niemand anders.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Tatjana Simoes Mejia

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Also entschuldigung, keine richtige Antwort auf deine Frage... ABER:

-du hast also 7 Jahre lang eine Rechnung einfach aus dem Kopf bezahlt, jedes Jahr von selbst daran gedacht.
-du hast mit Postkarte bezahlt: hier kannst du auszüge verlangen
-du hast von 7 Jahre einbezahlt und keine quittung behalten? Ja, du bist eigentlich in der Beweispflicht. Man behaltet das Doppel vom Einzahlungsschein oder schafft sich ein Büchlein zu, diese behaltet man dann mind. 5 Jahre

Sind einfach ganz viele Fehler und seltsame Zufälle für das Amt...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Rahel Citossi Müller

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Tönt alles sehr komisch

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jasmin Gemperli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

zum abschluss fürs verständnis: habe damals EINEN einzahlungsschein erhalten, den ich auch vorweisen kann/werde. da ich nun nicht weiss, wohin das geld floss! da die kontonummer anscheinend, aufgelöst wurde in der zwischenzeit. ich auch keine benachrichtigung bekommen habe, da bei ihnen meine hunde auf inaktiv waren. nun denn wird alles am freitag abgeklärt, persönlich. Danke für eure Antworten. Auch wenn diese nicht ganz sachlich und auf die frage betreffend waren.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden