Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo zusammen!
Habe ein Arbeitszeugnis bekommen das nicht korrekt ist. Kann mir jemand einen leistbaren Anwalt emfehlen der mir in der angelegenheit helfen könnte.
Danke im voraus.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo zusammen!
Habe ein Arbeitszeugnis bekommen das nicht korrekt ist. Kann mir jemand einen leistbaren Anwalt emfehlen der mir in der angelegenheit helfen könnte.
Danke im voraus.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 7
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Philippe Rueedi
Darf ich fragen welcher Inhalt davon nicht korrekt ist, ohne dass du gleich das ganze AZ postest? (was ich ohnehin nicht machen würde)
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Sabine Wilhelms
Wo in welcher Region
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Ivica Tolić
AG Menziken
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Sabine Wilhelms
Rechtsanwalt Schildknecht in aarau
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Bubu Sandra
grundlegend bruchsch kein awalt well wenn de gohts vors schlichtigsamt und dert zahlsch in der regel nix und bechunsch di verteidiger gstellt
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Bubu Sandra
du chasch di chef (ex) uffordere der e bruchbars uszstelle ev gad definiere was er mu weg loh oder wenn das gar ned goht e arbetsbestätigung verlange
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Ivica Tolić
Fakt ist die HR will keine änderungen an meinenm AZ vornehmen. Somit glaube ich das auch weitere kommunikation ohne einen Anwalt mit der HR nichts bringt. Das AZ ast mit negativen Sätzen vesehen wie zb.: die vorgaben werden "meistens" eingehalten usw.
Ich finde mich grossteils in diesen AZ einfach nicht wieder und deswegen würde ich mich gerne durch einen Anwalt vertreten lassen.
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Bubu Sandra
meiner Ansicht nach unnötige Kosten.. Schlichtungsamt deines Bezirkes Kontakt aufnehmen und dann gibt es einen Termin und dann kannst du (konnte ich dazumal) sagen was ich in diesem Zeignis möchte er und er musste es so ausstellen. Ist neutral und sachlich geklärt
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Philippe Rueedi
Ist empfehlenswert, da anscheinend die Leistungsbeurteilung zwischen dir und deinem (ex)Arbeitgeber sehr differenziert ausfällt und einer unabhängigen Begutachtung unterzogen werden sollte.
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Bubu Sandra
nicht zwingen. wenn ein arbeitszeugnis nicht korrekt ist kann man es anfechten ganz klar. und sonst gibts eine arbeitsbestätigung
das man wunschkonzert hat hängt von der sitation ab und wie das erste geschrieben wurde 😊
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Patric Jacob
Bubu Sandra
Ich hab's in BL schon 3x so gemacht und Erfolg gehabt. Arbeitsgericht in deinem Kanton und ist kostenlos. Dein Arbeitgeber muss dann antanzen. Was ihn Zeit und Geld kostet
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Astrid Götz
Wenn du einen Berufsverband hast und optimal noch Mitglied bist, dann melde dich bei denen