Hallo Zusammen habe 2 Fragen an euch😊:

1 Frage:

Ich arbeite seit 01.12.2014 bei einer Firma. Laut Reglement werden im November und Voraussetzung ist, dass 12 Monate von November bis November in der Firma gearbeitet wurde und man somit auf eine Gratifikation (die Firma nennt dies Bonus jedoch muss der Bonus Vertraglich in der Höhe festgelegt werden und dies ist nicht der Fall) aus diesem Grund ist dies nach OR 322 d eine Gratifikation. Jetzt wurde mir aber am 23.11.2016 dieses Jahres gekündigt. Das neue Reglement ist ab dem 01.01.2017 gültig wo darin besagt das in einem gekündigten Verhältnis man keinen Anspruch auf eine Gratifikation/Gewinnbeteiligung hat. Jedoch wurde mir im November 2 Tage vor Auszahlung der Gratifikationen gekündigt ist dies Rechtens das ich Keinen Anspruch darauf habe? Im internen diesem Jahre gültigen Reglement steht ebenfalls, das bei der Arbeitsleistung die zu wünschen übrig lässt kann diese aus diesem Grund gestrichen werden. Als ich meinen Vorgesetzten darauf ansprach meinte er nur 1. Bist du gekündigt worden, darauf antwortete ich dies ist erst ab dem 01.01.2017 gültig….dann überlegte er kurz und meine Deine Arbeitsleistung lässt zu wünschen übrig?! (objektiv betrachtet auf 1 Jahr ist das nicht wahr!!) ich habe mir nur gedacht ist das der Dank dafür, dass man sich zu 100% anstrengte und dann durch eine günstigere Fachkraft ersetzt wird?!?!
Bitte um Rat ob dieses Reglement den OR Artikel sich darüber setzen kann? Was ich machen kann und welche Schritte zu machen sind ( Friedensrichter etc.) vielen herzlichen Dank.

2. Frage das noch gültige Reglement besagt, nach OR die gesetzlichen Kündigungsfristen 1 Jahr 1 Monat 2-9 2 Monate nach dem 9. 3 Monate. Jedoch besagt das neue Reglement ab dem 01.01.2017 3 Monate vom 2-9 Jahr.
Ich arbeite seit 01.01.2014 dort bis heute. Am 23.11.2016 wurde mir gekündigt (also hätte ich nach dem heutigen Reglement 2 Monate Kündigungsfrist.) und als ich fragte warum 3 Monate meinte der Personalverantwortlicher: bis meine Kündigung vorüber sei zähle schon das neue Reglement. Ist dies so? Ich habe noch nie von so einem Fall gehört. Ich meinte und so in der Schule gelernt das zum Zeitpunkt der Kündigung auch die Fristen einzuhalten sind und nicht unter Berücksichtigung wann diese dann ablaufe….

Bitte ebenfalls um Rat.

Vielen Dank nochmals Mister X

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Kommentare

Patrick L. Surber

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Es besteht nur einen konkludenten Anspruch auf eine Gratifikation, wenn diese 3 Jahre in Folge ausbezahlt worden ist. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Ich würde sagen: Pech.

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Manuel Schranz

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Das neue Reglement wurde nicht Teil deines Arbeitsvertrags

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Manuel Schranz

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Bzgl Frage 1 bin ich ein wenig überrascht dass es da fixe Regeln geben soll, eine 3-Jahres-Regel. Was steht in deinem Arbeitsvertrag zur Gratifikation?

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Patrick L. Surber

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Vgl. BGE 129 III 276

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Dominique Treskavec

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Dominique Treskavec

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paar tage vor bonusstichtag zu kündigen geht aber nicht... treuwidrige kündigung gem. OR 156

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Patric Jacob

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Top ? kannst noch zusätzlich auf Missbräuchliche Kündigung klagen. Musst aber den AG informieren das die Kündigung missbräuchlich ist.( Email) sonst akzeptiert es das Gericht nicht. Hab auch schon mal geklagt. Hat mich 2 Wochen Zeit gekostet

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Bubu Sandra

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or steht über jedem Reglement die gavs und internen Regelungen sind dazu da branchenangepasstere Gesetze zu haben. (so im groben)

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