Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo zusammen, hab ne Frage. Zu unserer Wohnung gehört noch ein Bastelraum. Bei Übergabe der Wohnung im Oktober 2014 bekamen wir 3 Schlüssel für den Bastelraum. Nun wurde ein halbes Jahr lang alles saniert. U.a. Bekam der Bastelraum eine neue Türe mit neuem Schloss und neuen Schlüsseln. Anfangs wurden uns nur zwei Schlüssel ausgehändigt, da haben wir reklamiert und gesagt, dass wir vorher drei hatten und gerne wieder drei hätten. Da sagte uns diejenige von der Verwaltung, dass sie einen nachbestellt. Allerdings wurde mit keinem Wort erwähnt, dass wir diesen selbst bezahlen müssen. Heute hat uns die Verwaltung eine Rechnung für den Schlüssel zugestellt. Müssen wir den jetzt bezahlen? Danke für Eure Antworten
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo zusammen, hab ne Frage. Zu unserer Wohnung gehört noch ein Bastelraum. Bei Übergabe der Wohnung im Oktober 2014 bekamen wir 3 Schlüssel für den Bastelraum. Nun wurde ein halbes Jahr lang alles saniert. U.a. Bekam der Bastelraum eine neue Türe mit neuem Schloss und neuen Schlüsseln. Anfangs wurden uns nur zwei Schlüssel ausgehändigt, da haben wir reklamiert und gesagt, dass wir vorher drei hatten und gerne wieder drei hätten. Da sagte uns diejenige von der Verwaltung, dass sie einen nachbestellt. Allerdings wurde mit keinem Wort erwähnt, dass wir diesen selbst bezahlen müssen. Heute hat uns die Verwaltung eine Rechnung für den Schlüssel zugestellt. Müssen wir den jetzt bezahlen? Danke für Eure Antworten
Ansichten:
Archiv
- April 2019 (112)
- Mai 2019 (84)
- Juni 2019 (88)
- Juli 2019 (63)
- August 2019 (63)
- ‹ vorherige Seite
- 11 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Blanca Arni
wenns spezialschlüssel sind,dann kann man die nicht beim schlüsselservice machen lassen. wer dann so einen spezialschlüssel bestellt muss den selber berappen
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Sandra Hammerer
Außerdem steht exakt Rechnung darauf.
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Sandra Hammerer
Aber wenn uns das Mietobjekt mit 3 Schlüsseln übergeben wurde, haben wir nach Sanierung nicht wieder Anspruch auf 3 Schlüssel? Umgekehrt hätten wir ja auch 3 Schlüssel aushändigen müssen. Und hätte die Dame der Verwaltung wenigstens nicht vorher sagen müssen, dass dies zu unseren Lasten geht?
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Annette Hungerbühler-Ochsner
Wen Ihr3 Schlüssel von anfang an bekommen habt,müssen Sie auch 3 Schlüssel neu zurück geben,ihr habt ja nicht mehr Schlüssel bestellt,
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Astrid Götz
Da muss ich dir widersprechen. "Einfache" Schlüssel kannst du selbst bei jedem Schlüsselservice nachmachen lassen. Nur die von Schliesssystemen, meist die von KABA, kriegst du nur über den Besitzer vom Hersteller selbst. Die sind entsprechend teurer.
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Robert Schweng
Astrid Götz dann müsste man nach jedem Auszug die Schlösser wechseln weil man nicht sicher sein kann wieviele Schlüssel im Umlauf sind!
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Astrid Götz
Falsch. Geh zum nächsten Mister Minit und hält dem mal deine Schlüssel hin. Er wird dir sagen welche er kopieren kann und welche nicht. In Teufelsküche kommst du hingegen, wenn dir einer der registrierten Schlüssel eines Systems fehlt beim Auszug. Dann kann es dir passieren, dass du ein neues Schliesssystemen bezahlen kannst. Bei den einfachen ist das Vertrauenssache, dass du alle abgibst. Sicherlich gibt's dafür auch eine rechtliche Verpflichtung.
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Jessica Gonzalez
Gab es ein neues übergabeprotokoll? Die verwaltung kann grundsätzlich selber entscheiden. Was natürlich nicht geht das es bei einer 5 zimmerwohnung nur 2 schlüssel übergeben werden weil meist die belegung von 4-5 personen ist. Da könntest du dich wehren. Aber wir geben beim bastelraum meist auch nur 2 stk. ab. Ich würde aber mit der verwaltung kontaktaufnehmen und sagen das ihr 3 hattet und aus welchen gründen ihr 3 braucht. Die chf 50.00 machen sie ja auch nicht viel ärmer.
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Pati Rychener
Normalerweise bekommt man bei der Übergabe so viele Schlüssel,wie es Bewohner gibt.Seit ihr mehr als zwei Personen habt ihr Anspruch auf einen dritten Schlüssel.Ansonsten darf der Vermieter euch eine Rechnung stellen.Da die Schlüssel meisst nur über den Vermieter nachgemacht werden können.(Schlüsselsystem> KABA).
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Robert Schweng
Ich schliesse mich der Antwort von Pati Rychener an! Der Vermieter darf die Rechnung stellen. Vermutlich auch einfach deshalb, weil es mehr als zwei Schlüssel sind. Angenommen im Haushalt wären 10 Personen, dann müsste der Vermieter auch nicht für alle den Schlüssel bezahlen!
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Sandra Hammerer
Okay danke. Aber Tatsache ist auf dem übergabeprotokoll vom 2014 sind 3 Schlüssel vermerkt. Deshalb bestanden wir darauf wieder gleich viele zu haben. Übergabeprotokoll gab es kein neues. Nur 3 verschiedene schlüsselquittungen haben wir jetzt noch zusätzlich. Ich finde einfach die Verwaltung hätte uns sagen müssen wenn es zu unseren Lasten geht. Dann hätten wir darauf verzichtet und auf ein neues übergabeprotokoll bestanden.
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Katia Santos
Ja gut, das hätte man wissen sollen. Sind ja spezialschlüssel die sind teuer
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Robert Schweng
Sandra Hammerer frag doch nochmal bei der Verwaltung nach, denn wenn 3 Schlüssel im Protokoll stehen und Ihr habt nur 2 dann stimmt ja das Protokoll nicht! (Bin Laie)
Fr, 02/06/2017 - 14:02
Jessica Gonzalez
Genau, also eigentlich müssten sie die eine ergänzung zum protokoll machen. Oder aber eine quittung machen das du die alten schlüssel abgegeben hast. Jetzt hast du gemäss papierkramm 3 schlüssel plus die neuen 2.