Hallo zusammen! Hab eine Frage betreffend Fitness-Abo.. Hab einen Mitgliedschaftsbeitrag bezahlt, bevor das Fitness eröffnet hat, um von einem Frühbucherpreis zu profitieren. Laut Homepage schien das solide zu sein, jedoch hat sich herausgestellt, dass viele Sachen, die Fitnessstudios anbieten, gar nicht vorhanden sind (z.B. sämtliche Maschinen oder Racks). Ich habe beim Besuchstag, als mir diese Abzocke bewusst wurde, mich sofort beschwert. Ohne Erfolg, denn ich möchte meinen Beitrag für die Anmeldung (ohne Training inbegriffen) zurückerstattet haben. Gibt es da eine Möglichkeit, dass ich den Anmeldebeitrag doch zurück bekomme?

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Kommentare

Lejla Meg

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Und welcher artikel ist das bzw. was kann ich unternehmen?

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Stefan Meier

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Man kann auch eine Dienstleistung kaufen nicht nur Ware

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Carolin Metzler

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Hier mal sonst noch ein paar ausführungen: http://www.arnoldrusch.ch/pdf/061226fitnessvertragpdf.pdf

Aber vorweg: wie Karin Fontanive gesagt hat, ist das vorliegend ein innominatvetrag und sicher KEIN Kaufvertrag - du kaufst weder die Geräte noch sonst was... oder woran sollte hier Eigentum übergehen?

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Carolin Metzler

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Kaufvertrag = käufer zahlt geld an verkäufer; verkäufer verschafft dem käufer das eigentum an etwas-> hier nicht gegeben-> kein kaufvertrag

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Stefan Meier

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Rechtsprechung des Bundesgerichts

Das jederzeitige Kündigungsrecht gemäss OR 404 ist nach herrschender bundesgerichtlicher Rechtsprechung

zwingend
nicht dispositiv
Das Bundesgericht sieht den Grund für die gesetzgeberische Ausgestaltung des jederzeitigen Widerrufsrechts im besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Beauftragten und beim Dahinfallen des Vertrauensverhältnisses im Recht der Parteien, den Auftrag kündigen zu können.

Die strenge Rechtsprechung des Bundesgerichts wird in der Lehre zum Teil heftig kritisiert.

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Carolin Metzler

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Dann wären wir aber plötzlich beim auftrag und nicht mehr beim kaufvertrag ?

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Carolin Metzler

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Was wäre denn hier inhalt des auftrags?

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Carolin Metzler

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Mit dem Personal trainer habe ich allenfalls ein auftragsverhältnis - aber sicher nicht mit dem fitnesstudio als solches betreffend die Benutzung der geräte

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Stefan Meier

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Inhaltlich ist die Benutzung der nicht vorhandenen Geräte gegeben

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Carolin Metzler

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Stefan Ritter und das hat jetzt was mit dem auftrag zu tun?

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Stefan Meier

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Dass der Verkäufer von gerätschaftsnutzung spricht die gar nicht vorhanden sind

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Carolin Metzler

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Stefan Ritter er verkauft ja nichts

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Carolin Metzler

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Nutzung = miete, aber sicher nicht kauf

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Stefan Meier

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Der Verkäufer verspricht: Der Käufer kauft nachträglich nicht das was versprochen wurde somit ist doch ein klarer Mangel vorhanden und kann gerügt werden

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Carolin Metzler

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Was kauft er denn? Kauf = eigentumsübertragung... und du hast mir immer nocht nicht gesagt, wo hier eigentum übergeht

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Lejla Meg

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es ist eben so, dass ich den vertrag, da es monatliche zahlung ist, jederzeit künden kann.. das problem ist für mich der anmeldebeitrag, den man zahlen musste (bei den meisten studios ist es einfach ein depot, aber in meinem fall wollen sie mir den anmeldebetrag nicht zurückerstatten)

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Sandra Kurth

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Oder arglistige täuschung?

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Carolin Metzler

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Welchen artikel meinst du genau bzw welche Rechtsfolge?

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Sandra Kurth

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Art. 146, Absatz 1 StGB

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Carolin Metzler

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Sandra Kurth und das hilft ihr zivilrechtlich betreffend die anmeldegebühren jetzt wie? Und davon abgesehen: der nachweis der arglistigkeit wird wrs eher schwierig

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Sandra Kurth

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Wenn der vertrag unter anderen voraussetzungen geschlossen wurde. Klar muss sie das beweisen

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Carolin Metzler

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Sandra Kurth und welcher vertragstyp?

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Sandra Kurth

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Ist im gesetz nicht klar geregelt und somit ein mischvertrag. Miete und dienstleistung.

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Sandra Kurth

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In diesem vertrag muss aber ja die genaue dienstleistung beschrieben sein.

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