Hallo Zusammen, hätte da mal eine Frage...

Wie sieht das rechtlich aus, habe von einer Kollegin Geld ausgeliehen u Ihr das per Einschreiben zurück gegeben, nun behauptet sie das Geld war nicht im Couvert!!! Und nun habe ich diesen Brief erhalten:

Besten Dank für die Feedbacks!!!

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Kommentare

Daniela Schmelzer

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Wenn du geld per einschreiben gesendet hast .. ist glaub bis zu 1000.- versichert...

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Daniela Schmelzer

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Oder wenn du ein beweis hast dass du z.b von deinem konto die 400.- abgehoben hast .. kannst den auszug dann ihnen zeigen das es drinn war....

Ansonsten weiss ich leider nichts..

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Nadine Baum

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Vielen Dank für die Antwort!!! Ja klar hab ich den Auszug von meinem Konto dass ich die 400.- abgehoben habe. Habe sogar noch ein Foto gemacht was ich alles ins Couvert gelegt habe

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Nadine Baum

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Und wie soll ich mich jetzt am besten verhalten?

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Stefan Kopp

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Rechtsschutz vorab informieren und dann abwarten. Die Situation ist klar für dich ....

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Rahel Schönmann

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Geld darf nicht per Post verschickt werden (auch nicht per Einschreiben ) du hast keinen Beweis das Geld wirklich versendet zu haben. Du bist das Geld weiterhin schuldig. Einschreiben sind für Wertpapiere, Wertgegenstände aber nicht für Bargeld.

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Claudia Wild

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Bargeld ist nicht versichert bei der Post. Es ist korrekt dass der Betrag geschuldet bleibt

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Fiechter Manuela

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Der Brief wird ja nicht vermisst und das Geld wurde auch nicht deklariert.
Die Post ist nicht für den INHALT einer Sendung verantwortlich, wenn das per EINSCHREIBEN versandt wurde.
Ich würde meinen, der Betrag ist leider geschuldet. Daraus kann man nur lernen und niemals Geld verschicken sondern nur Bar gegen Quittung oder Überweisung auf Konto.

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Pati Rychener

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Ich hatte vor einiger Zeit auch so ein Fall.Meine Schwester sendete mir ein Packet mit Esswaren und Bargeld.Sie hatte noch die Quittung von der Post,dass sie es abgesendet hat;und nach Nachfrage wurde mir auch von der Post bestätigt;dass ich es erhalten haben soll.Doch leider hab ich nie ein Paket erhalten,da es mir jemand vom Wohnblock aus dem Briefkasten entwendet hat.Ist bei uns im Haus leider schon öfter vorgekommen.Die Post meinte nur;dass es sie nichts mehr angeht,da es der Pöstler bei mir vor den Briefkasten gestellt hat und somit abgegeben.Konnte leider in diesem Fall auch nichts machen.Ich denke mir ,dass deine Freundin dass Geld erhalten hat und nicht ehrlich zu dir ist!!!!

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Nadine Baum

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Ja das denke ich eben auch... Und jetzt will sie mich ja sogar noch betreiben

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Rahel Schönmann

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Das ist ihr gutes Recht wenn sie das Geld nicht hat. Würd ich auch machen

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Karin Fo

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(Admin) Also einfach um das einmal klarzustellen. Ob der Brief bei der Post versichert ist oder nicht spielt für die Frage des Beweises der Rückzahlung des Darlehens überhaupt keine Rolle.

Zur Beweislast: Du must beweisen, dass du das Geld zurückbezahlt hast. Beweismittel sind Zeugnis, Urkunde, Augenschein, Gutachten, schriftliche Auskunft, Parteibefragung und Beweisaussage. Das Gericht bildet seine Überzeugung nach freier Würdigung der Beweise (Art. 157 ZPO).

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Claudia Wild

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Nein Familienangehörige haben in der Regel nicht dieselbe Beweiskraft. Schlussendlich hängt es immer beim Richter.

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Karin Fo

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(Admin) Das stimmt nur teilweise. Sie fallen grundsätzlich nicht als Zeuginnen weg! Stellt sich einfach die Frage, wie viel ihre Zeugenaussage u.U. bringt bzw was si bezeugen können

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