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Hallo zusammen
Gerne Frage ich nach: Folgendes Anliegen.
Ich habe einen Untermietvertag für einem Abstellplatz/Wohnmobile. Dieser habe ich schon seit 2015, nun wurden dieses Jahr die Verträge neu Verhandelt und ich habe/musste einen neuen Vertrag Unterzeichnen/t. Nun habe ich diesen endlich zurück erhalten, mit einem neuen Blatt welches ich nicht Unterzeichnet habe das dieser 10 Jahre lang gilt. Ist das überhaupt üblich bei uns in der CH? Das zusatzblatt Vertrag bis 2027 ist erst im nachhinein beigefügt worden. Danke und Lg

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Hallo zusammen
Gerne Frage ich nach: Folgendes Anliegen.
Ich habe einen Untermietvertag für einem Abstellplatz/Wohnmobile. Dieser habe ich schon seit 2015, nun wurden dieses Jahr die Verträge neu Verhandelt und ich habe/musste einen neuen Vertrag Unterzeichnen/t. Nun habe ich diesen endlich zurück erhalten, mit einem neuen Blatt welches ich nicht Unterzeichnet habe das dieser 10 Jahre lang gilt. Ist das überhaupt üblich bei uns in der CH? Das zusatzblatt Vertrag bis 2027 ist erst im nachhinein beigefügt worden. Danke und Lg


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Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:01
Walter Büchi
das nützt m.e. eher dem mieter als dem vermieter. laut art. 264 or kann der mieter die mietsache jederzeit zurückgeben, wenn er einen zumutbaren nachmieter hat. der vermieter kann innert 10 jahren den abstellplatz nicht kündigen !
Mo, 28/08/2017 - 13:01
Ursula Heimberg Stegmann
Wir haben einen solchen Mietvertrag , das ist genau gleich
Mo, 28/08/2017 - 13:01
Liria Shila
Ok, danke schonmal für die Feedbacks. Vielleicht noch ergänzend: es handelt sich um ein Chalett welches mir gehört nur der Platz selber wird mir quasi vermietet (ein Verein vermietet uns das - der Boden selber gehört jedoch der Stadt). Also ist ein Nachmieter in diesem Fall eher Schwierig der müsste auch vom selben "Gewerbe" kommen.. aber wenn ich so oder so gemäss in der Schweiz 2 oder 3 mal im Jahr ordentlich künden kann, ist alles io😊
Mo, 28/08/2017 - 13:01
Walter Büchi
in dem fall könnte auch art. 266 or "Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)" zur anwendung kommen !
http://www.mietrecht.ch/db/gesetze_show.php?ArtNr=266e