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Hallo zusammen, frage wenn man auf Abruf beschäftigt ist, die einsatztage jedoch im voraus per Plan festgelegt sind, danach aber am Montag im Verlauf des Tages mitgeteilt wird, dass man am Dienstag nicht kommen soll, hat man Anspruch, dass der Dienstag bezahlt wird?
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Hallo zusammen, frage wenn man auf Abruf beschäftigt ist, die einsatztage jedoch im voraus per Plan festgelegt sind, danach aber am Montag im Verlauf des Tages mitgeteilt wird, dass man am Dienstag nicht kommen soll, hat man Anspruch, dass der Dienstag bezahlt wird?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:45
Angela Trachsler-Monticelli
Würde sagen nein
Fr, 02/06/2017 - 16:45
Sandra Hammerer
Das staht bide unia zur Arbeit auf Abruf, aber uf was stützt sich das?
Fr, 02/06/2017 - 16:45
Arianna Tapia Alvarez Mazzotta
Intressant auch wenn man im stundenlohn ist und eine Stempeluhr hat?
Fr, 02/06/2017 - 16:45
Micha Schnegge
Moni Hoffmann les ma hase
Fr, 02/06/2017 - 16:45
Daniele Procopio
Das ist ein sehr kompliziertes Thema bei dem es immer wieder auf den Einzelfall drauf ankommt und viele Verschiedenen Faktoren mitspielen. Letztendlich denkt man immer Stundenlöhner haben weniger rechte, das stimmt aber nicht. Wenn es im Plan steht und du dich so eingerichtet hast. Es kommt drauf an, ist es einmal passiert oder passiert es ständig. Was steht im Vertrag wie hoch ist das Pensum und vieles vieles mehr.
Fr, 02/06/2017 - 16:45
Sandra Hammerer
Im Vertrag steht nichts über Pensum
Fr, 02/06/2017 - 16:45
Sandra Hammerer
Und ja habe mich schon darauf eingerichtet, va kann man ja etwa einen halben Tag vorher nichts mehr ändern