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Hallo zusammen
Frage
Wenn ein Restaurant von einem
Neuer gepachtet wird
Aber der Name des Restaurant bleibt gleich
Müssen sie die Geschenke Gutschein noch annehmen ?
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Neuer gepachtet wird
Aber der Name des Restaurant bleibt gleich
Müssen sie die Geschenke Gutschein noch annehmen ?
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Kommentare
So, 21/07/2019 - 09:48
Robert Schweng
Amras Amandil Restaurants heissen meistens gleich.
Das ist ein „Schild“ und bei der Gemeinde registriert.
Die Gemeinde schaut auf die Anzahl der Restaurants im Durchschnitt der Bevölkerung.
Der Pächter oder Besitzer kann wechseln - der Name vom Rest. bleibt gleich.
Die beiden haben nichts miteinander zu tun und deshalb denke ich, dass der neue Pächter den Gutschein nicht annehmen muss und auch nicht wird.
Er hat ja das Geld nie bekommen. Also kein Gegenwert!
Ich denke, da haben Sie Pech gehabt.
Andreas Thanner Der Name des Restaurants ist absolut irrelevant für die Beantwortung Ihrer Frage.
Es zählt ausschliesslich mit welcher Firma Sie ein Rechtsgeschäft abgeschlossen haben. Ist die Firma ABC GmbH im Restaurant Raben nicht mehr aktiv und Sie haben einen Gutschein von dieser Firma, muss die Firma XYZ GmbH des Restaurant Raben den Gutschein NICHT annehmen.
Sie haften ja auch nicht für Schulden des Vormieters nur weil Sie jetzt an der selben Adresse wohnen.
Miriam Salman nein, muss nicht, hatte eine Vorfall mit Hotelgutschein von Leukerbad, der Besitzer wurde gewechselt /Name die selbe geblieben - da sehr bekanntes Hotel/, Hotelgutscheine wurden nicht angenommen (was jedoch für mich verständlich war). Der Gutschein war ja von andere Firma/Unternehmer, nicht von aktuellen.