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Hallo zusammen!
Frage: Mein Exmann hat mir vor über 10 Jahren mein Logo und Webseite für mein Geschäft gemacht! Seit der Scheidung will er dass ich mein Logo überall entfernen lasse und die Homepage lösche, schliesslich habe er alles kreiert! Er gibt mir Zeit bis Ende August ansonsten werde er rechtliche Schritte einleiten und dann werde es teuer für mich! Ich habe keine Ahnung wie das rechtlich aussieht, kann mir jemand helfen?
Ich danke für Eure Hilfe??
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Frage: Mein Exmann hat mir vor über 10 Jahren mein Logo und Webseite für mein Geschäft gemacht! Seit der Scheidung will er dass ich mein Logo überall entfernen lasse und die Homepage lösche, schliesslich habe er alles kreiert! Er gibt mir Zeit bis Ende August ansonsten werde er rechtliche Schritte einleiten und dann werde es teuer für mich! Ich habe keine Ahnung wie das rechtlich aussieht, kann mir jemand helfen?
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Kommentare
Di, 31/07/2018 - 12:47
root
Mladen Djokic Siehe Art. 14 MSchG. Er kann dir das Weiterbenutzen des Logos grundsätzlich nicht verbieten. Ausserdem gilt das Marken(schutz)recht sowieso nur, wenn es im Register eingetragen wurde(Art. 5 MSchG).
Werner M. Rohr Da liegt wohl Einiges im Argen. Darauf will ich aber nicht eingehen, sondern nur die rechtliche Basis (Logo) eingehen. Grundsätzlich gilt, wer ein Werk geschaffen hat, ist der Urheber und damit auch urheberrechtlich geschützt. Anders ist es, wenn er als Angestellter seinen Job gemacht hat, dann gehört das Werk dem Arbeitgeber (nicht zu verwechseln mit dem Auftraggeber).
Werner M. Rohr (Fortsetzung). Das Urheberrecht ist nicht veräusserbar, das bleibt immer bei Erschaffer des Werks bzw. dessen Arbeitgeber. Es geht hier also um das Nutzungsrecht, da bedeutet wer wie lang, in welchem Umfang, und zu welchen Konditionen das "automatisch" geschützte Werk nutzen darf. Zum besseren Verständnis: Für Urheberrechtsangelegenheiten in der Schweiz ist das Bundesamt für geistiges Eigentum die richtige Instanz. Soviel zu den Fakten.