Hallo zusammen

Frage: kann man betrieben werden wenn man keinen Wohnsitz mehr in der Schweiz hat?

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Kommentare

Iris Geisseler

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Soviel ich weiss ja. Sie können eine Betreibung auch an deinen neuen Wohnort weiterleiten wo du im Ausland lebst

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Nicole Bernhard

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Mir sagte das Betreibungsamt das ich in DE weder betreibbar noch pfändbar sei.

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Iris Geisseler

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Liana Jakob

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Und wie verhält es sich anders herum, wenn man noch eine offene Forderung in Deutschland hat?und den Wohnsitz hier ?

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Moni Niemeyer

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Dann muss der Gläubiger sich hier einen Anwalt nehmen und der kann es einfordern... hatte eine Kollegin und es ist bis zur lohnpfändung gekommen...

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Robert Schweng

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Soweit mir bekannt ist, Nein! Über Landesgrenzen wird nicht betrieben! ABER: An der Grenze wirst Du bei einer Kontrolle evtl. rausgezogen und landest in Erzwingungshaft, bis die Schuld bezahlt ist!

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Evelin Camponovo

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Der Gläubiger beauftragt in der Schweiz eine Firma wie Intrum...und schon geht das.

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Gorana Schukrun Simunic

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aber sie wohnt ja nicht mehr in der schweiz. dann sollte eher ein inkaso im ausland beauftragt werden, wenn schon inkasso...

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