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Hallo zusammen
Frage: kann man betrieben werden wenn man keinen Wohnsitz mehr in der Schweiz hat?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:21
Iris Geisseler
Soviel ich weiss ja. Sie können eine Betreibung auch an deinen neuen Wohnort weiterleiten wo du im Ausland lebst
Fr, 02/06/2017 - 14:21
Nicole Bernhard
Mir sagte das Betreibungsamt das ich in DE weder betreibbar noch pfändbar sei.
Fr, 02/06/2017 - 14:21
Iris Geisseler
http://www.betreibungsinspektorat-zh.ch/deu/bet_bor.php
Fr, 02/06/2017 - 14:21
Liana Jakob
Und wie verhält es sich anders herum, wenn man noch eine offene Forderung in Deutschland hat?und den Wohnsitz hier ?
Fr, 02/06/2017 - 14:21
Moni Niemeyer
Dann muss der Gläubiger sich hier einen Anwalt nehmen und der kann es einfordern... hatte eine Kollegin und es ist bis zur lohnpfändung gekommen...
Fr, 02/06/2017 - 14:21
Robert Schweng
Soweit mir bekannt ist, Nein! Über Landesgrenzen wird nicht betrieben! ABER: An der Grenze wirst Du bei einer Kontrolle evtl. rausgezogen und landest in Erzwingungshaft, bis die Schuld bezahlt ist!
Fr, 02/06/2017 - 14:21
Evelin Camponovo
Der Gläubiger beauftragt in der Schweiz eine Firma wie Intrum...und schon geht das.
Fr, 02/06/2017 - 14:21
Gorana Schukrun Simunic
aber sie wohnt ja nicht mehr in der schweiz. dann sollte eher ein inkaso im ausland beauftragt werden, wenn schon inkasso...