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Hallo Zusammen.
Frage , darf AG ohne das wissen des AN die probezeit nach ablauf der 3 Monate die Probezeit um eine Woche verlängern um dann zu künden?
AN war zu diesem Zeitpunkt in Krankenstand, was ja kein Kündigungsschutz besteht, aber darf dies ohne überhaupt mal ein probezeitgespräch oder einer Mitteilung so ablaufen?
Danke ???☀️
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Hallo Zusammen.
Frage , darf AG ohne das wissen des AN die probezeit nach ablauf der 3 Monate die Probezeit um eine Woche verlängern um dann zu künden?
AN war zu diesem Zeitpunkt in Krankenstand, was ja kein Kündigungsschutz besteht, aber darf dies ohne überhaupt mal ein probezeitgespräch oder einer Mitteilung so ablaufen?
Danke ???☀️
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Kommentare
Mo, 10/09/2018 - 16:42
Robert Schweng
Kathi Čulo Grundsätzlich dörf AG nu schriftlich Probeziit verlängera. Imna Krankheitsfall verlängert sich d‘Probeziit um d‘Krankheitstäg - keinerlei Formvorschrifta notwendig. Gsetzlichi Sperrfrista kömmend erst noch Ablauf vur Probeziit zur geltig - somit minera Meinig no alles rechtens. ?
Andreas Thanner Die richtigen Antworten wurden bereits gegeben. Gerne aber noch eine Anmerkung zum Probezeitgespräch oder Kommunikation:
Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind gesetzlich nicht verpflichtet miteinander zu kommunzieren. Das heisst, dass weder ein Probezeitgespräch verlangt werden kann, noch vorgängig eine Mitteilung erfolgen muss. Dieser Teil gehört in die Kategorie "Mit Menschen zusammenarbeiten" und ist kein rechtliches Thema ?