Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo zusammen!
Folgendes: mein Ex hat eine Rechnung für div. Reparatur- und Renovationsarbeiten erhalten für seine letzte Wohnung, welche er nach unserer Trennung bezogen hat! Mietvertrag läuft auf ihn!
Heute habe ich eine Kopie dieser Rechnung inklusive EZS erhalten, ich würde mithaften sagt der Vermieter, da wir während dem Mietverhältnis noch nicht geschieden waren! Wenn die Rechnung in 10 Tagen nicht bezahlt ist werde ich betrieben!
Kann doch wohl nicht sein... oder? ?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo zusammen!
Folgendes: mein Ex hat eine Rechnung für div. Reparatur- und Renovationsarbeiten erhalten für seine letzte Wohnung, welche er nach unserer Trennung bezogen hat! Mietvertrag läuft auf ihn!
Heute habe ich eine Kopie dieser Rechnung inklusive EZS erhalten, ich würde mithaften sagt der Vermieter, da wir während dem Mietverhältnis noch nicht geschieden waren! Wenn die Rechnung in 10 Tagen nicht bezahlt ist werde ich betrieben!
Kann doch wohl nicht sein... oder? ?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- September 2019 (68)
- Oktober 2019 (53)
- November 2019 (40)
- April 2023 (1)
- ‹ vorherige Seite
- 12 of 12

Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Cheyenne Besnik Debora Mehmeti
Warst du bei seinem Auszug noch im Mietvertrag drin?
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Tanja Zurlinden Allenbach
Nein, das war ein komplett neuer Mietvertrag der nur auf ihn lautete!
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Cheyenne Besnik Debora Mehmeti
Dan haftest du auch nicht?
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Annelise Schnyder
Bei verheirateten paaren gilt die gemeinsam bewohnte wohnung als familienwohnung und da haften beide für eventuelle Schäden und die miete. Ich nehme an, der vermieter beruft sich auf diese grundlage. Nur liegt er da komplett falsch, da diese wohnung nie familienwohnung war und dein mann diese auf grund der offiziellen trennung allein bewohnt hat. Du bist auf keinen fall solidarisch haftbar. Schreibe doch dem vermieter einen eingeschriebenen brief in dem du mit genau dieser begründung jegliche Zahlung ablehnst. Wenn er dich betreiben sollte, unbedingt sofort rechtsvorschlag erheben.
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Katinka Schindelmeiser-Neuburger
Ich wäre mir da nicht so sicher. Ehepartner haften gesamtschuldnerisch. Ausser es gibt ein offiziell festgehaltenen Trennungszeitpunkt, z.B. Trennungsurteil. Ist mir leider auch so gegangen, als ich damals mein Auto ummelden wollte und dann raus kam, dass mein Ex Mann die Abgaben für sein Fahrzeug aus dem Jahr noch nicht gezahlt hatte.
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Claudia Zwart-Hager
Das ist jedoch nicht der gleiche Fall. Den mietvertrag hat der mann alleine (nach der Trennung) untetzeichnet.
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Katinka Schindelmeiser-Neuburger
Claudia Zwart-Hager Das Auto war auch allein auf meinen Ex Mann zugelassen. Ich hatte damit nichts zu tun.
Mi, 27/09/2017 - 15:46
Christian Twer
Es gibt in der Schweiz drei Güterstände: Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung.
Errungenschaftsbeteiligung/Zugewinngemeinschaft
Wenn das Ehepaar nichts anderes vereinbart, gilt der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung:
Die Ehepartner haben ein getrenntes Vermögen. Sie bleiben Eigentümer des Eigenguts. Alle Güter, die sie während der Ehe einbringen, erben oder während der Ehe als persönliches Geschenk bekommen, verwalten sie separat.
Das Ersparte während der Ehe („Errungenschaft“, z. B. Gehalt, Zinsen, Vorsorgebeiträge) wird von den Eheleuten unabhängig voneinander genutzt und verwaltet.
Grundsätzlich haftet jeder Ehepartner nur für die eigenen Schulden mit dem gesamten eigenen Vermögen, ausser der andere Ehepartner war mit der Verpflichtung einverstanden oder es handelte sich um Ausgaben für den täglichen Bedarf.