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Hallo zusammen
Folgender sachverhalt
Heizperiode endet jeweils 31. März
Bis dato haben wir von der verwaltung noch immer keine Abrechnung für Nk 17/18 erhalten.
Ebenfalls wird ein öffentlicher fussweg der zwischen unseren häusern durchgeht die ganze nacht beleuchtet anstatt mit lichtschaltern an jedem ende versehen. Wir bezahlen also zusätzlich strom für öffentlichen weg.
Desweiteren stehen die unterflurcontainer ebenfalls der ganzen gemeinde zur verfügung....auch hier bezahlen wir die ganzen kosten alleine...
Ist dies rechtlich in ordnung so oder können wir Mieter etwas dagegen tun..
Die nk kann ein vermieter bis spätestens 12 monate nach ende heizperiode in rechnung stellen.
Bei verwaltungen jedoch sind es nur 6 mt.
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Hallo zusammen
Folgender sachverhalt
Heizperiode endet jeweils 31. März
Bis dato haben wir von der verwaltung noch immer keine Abrechnung für Nk 17/18 erhalten.
Ebenfalls wird ein öffentlicher fussweg der zwischen unseren häusern durchgeht die ganze nacht beleuchtet anstatt mit lichtschaltern an jedem ende versehen. Wir bezahlen also zusätzlich strom für öffentlichen weg.
Desweiteren stehen die unterflurcontainer ebenfalls der ganzen gemeinde zur verfügung....auch hier bezahlen wir die ganzen kosten alleine...
Ist dies rechtlich in ordnung so oder können wir Mieter etwas dagegen tun..
Die nk kann ein vermieter bis spätestens 12 monate nach ende heizperiode in rechnung stellen.
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Kommentare
Di, 02/04/2019 - 17:51
Robert Schweng
Nicole Arm also wenn es ein öffentlicher Weg ist, zahlt ihr doch sicherlich nicht die Beleuchtung sondern die Gemeinde