Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo zusammen. Folgende Situation. Ich habe meinem Freund einen Gutschein von Geschenksparadies geschenkt.Leider ist der Gutschein am 15.2.17 abgelaufen. Laut Geschenkparadies haben wir nun kein anrecht mehr auf diesen Gutschein. Ist dies Rechtens? Ich hab gedacht, dass Gutscheine kein verfalls Datum haben.
Vielen Dank für Rückmeldungen
Mit freundlichen Grüssen
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo zusammen. Folgende Situation. Ich habe meinem Freund einen Gutschein von Geschenksparadies geschenkt.Leider ist der Gutschein am 15.2.17 abgelaufen. Laut Geschenkparadies haben wir nun kein anrecht mehr auf diesen Gutschein. Ist dies Rechtens? Ich hab gedacht, dass Gutscheine kein verfalls Datum haben.
Vielen Dank für Rückmeldungen
Mit freundlichen Grüssen
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- August 2017 (105)
- September 2017 (82)
- Oktober 2017 (85)
- November 2017 (107)
- Dezember 2017 (82)
- ‹ vorherige Seite
- 7 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Mi, 21/02/2018 - 18:05
Fränci Franny Schnüriger
Ist auf einem Gutschein kein Ablaufdatum aufgedruckt («gültig bis…») gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Diese betragen je nach Art der Forderung 5 oder 10 Jahre. Gutscheine für kleinere Waren wie Bücher, Kleider, Lebensmittel, für ein Essen im Restaurant oder für eine Massage laufen nach 5 Jahren ab. Bei Gutscheinen für Hotelübernachtungen, Reisen, Theaterbesuche oder Wellnesseintritte beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.
Häufig ist auf Gutscheinen eine beschränkte Gültigkeit aufgedruckt, zum Beispiel ein oder zwei Jahre. Diese Fristen sind kürzer als die Fristen im Obligationenrecht. Ob das rechtlich zulässig ist, gilt unter Juristen als umstritten. Wer auf die gesetzlichen Fristen bestehen will, müsste in einem Streitfall gegen den Geschäftsinhaber klagen. Weil es bei Gutscheinen meist um geringe Beträge geht, lohnt sich dieser Aufwand kaum. Bis heute gibt es jedenfalls keine Gerichtsurteile zu dieser Frage.
Quelle: https://www.srf.ch/sendungen/article/3808182/amp
Mi, 21/02/2018 - 18:45
Roman Richle
Nun, wenn auf dem Gutschein ein "Ablaufdatum" steht, ist dies wohl verbindlich.... ...schade, dass das Geschäft sich nicht ein wenig kullant zeigt, er ist ja jetzt erst ein paar Tage abgelaufen.. aber du wirst dieses Geschäft wohl deiner Lebtage nicht mehr berücksichtigen😉
Mi, 21/02/2018 - 20:43
Manuela Klaus
15.2.2017 🙈 der ist über ein jahr abgelaufen. Oder die FS hat sich vertippt.
Mi, 21/02/2018 - 21:48
Alexandra Mengelt
15.2.17 ist korrekt
Mi, 21/02/2018 - 22:06
Roman Richle
Manuela Klaus ouhhh, schande über mich🤔😂
Mi, 21/02/2018 - 20:43
Susan Keusch
Ich konnte vor 4 Jahren einem verlängern... unbedingt dran bleiben.