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Hallo zusammen..
Evt etwas komische Frage aber darf der Vermieter ( Sohn von Ihr) mein Elektrovelo aufhängen? Ich schaffe es weder das Velo aufzuhängen noch wieder runter zu holen ?. ich hatte es der Vermieterin schon gesagt als wir einen Brief bekommen haben dass Sie gerne den Veloraum ordnen möchten und alte Fahrräder entsorgen (meine sind angeschrieben) und Sie hat gesagt " das isch scho ok" das Problem ist das ich seit meinem Einzug im Jahr 2012 immer wieder Konflikte mit Ihrem Sohn und Frau die im Haus wohneb unterdessen auch mit Ihr Habe.
Danke für die Hilfe
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Hallo zusammen..
Evt etwas komische Frage aber darf der Vermieter ( Sohn von Ihr) mein Elektrovelo aufhängen? Ich schaffe es weder das Velo aufzuhängen noch wieder runter zu holen ?. ich hatte es der Vermieterin schon gesagt als wir einen Brief bekommen haben dass Sie gerne den Veloraum ordnen möchten und alte Fahrräder entsorgen (meine sind angeschrieben) und Sie hat gesagt " das isch scho ok" das Problem ist das ich seit meinem Einzug im Jahr 2012 immer wieder Konflikte mit Ihrem Sohn und Frau die im Haus wohneb unterdessen auch mit Ihr Habe.
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:53
Robert Schweng
Hallo, wenn Sie ihr Velo nicht benutzen können käme das m.E einem Sachentzug gleich. Er darf das Velo nicht so abstellen, dass Sie es nicht benutzen können!
Auf der anderen Seite riskiert man die Wohnungskündigung, wenn man sich nicht an die Hausordnung hält.
Es sollte auch einleuchten, dass ein Elektrovelo erheblich mehr wiegt als ein normales Velo!
Es gäbe Vorrichtungen, die so etwas erleichtern.
Evtl. kann man sich wegen den Kosten ja einigen.
https://www.vitelli.ch/index.php?ds=736