Hallo zusammen

Es got um e Wohnigskaution.
Dörf de Vermieter(Privatperson) dkaution in bar verlange obwohl mer lieber e Kautionskonto eröffne wür?
Was sind den d'vor und nochteil bim bar zahle und bi dem Konto?

Danke im vorruus

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Kommentare

Carolin Metzler

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Hallo Ueli, also grunsätzlich ist es zulässig, wenn du es bar an den Vermieter zahlst, er muss allerdings ein Konto auf deinen Namen eröffnen, und das Geld darauf einzahlen:

Auszug aus dem OR:
Art. 257e
1 Leistet der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen eine Sicherheit in Geld oder in Wertpapieren, so muss der Vermieter sie bei einer Bank auf einem Sparkonto oder einem Depot, das auf den Namen des Mieters lautet, hinterlegen.

2 Bei der Miete von Wohnräumen darf der Vermieter höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangen.

3 Die Bank darf die Sicherheit nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil herausgeben. Hat der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegenüber dem Mieter rechtlich geltend gemacht, so kann dieser von der Bank die Rückerstattung der Sicherheit verlangen.

4 Die Kantone können ergänzende Bestimmungen erlassen.

Insofern erübrigt sich eine Diskussion über Vor- und Nachteile eigentlich aber die Vorteile eines Kontos sind, dass dir die Zinsen zustehen (du allerdings das Guthaben und den Zins auch versteuern musst) und das du Sicherheit hast, dass der Vermieter das Geld nicht anderweitig nutzt, sondern es wirklich nur als Sicherheitsleistung geparkt ist.

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Stefan Stutz

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Jo han au de 257er ageh ?

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