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Hallo Zusammen,
Es geht um die Rückerstattung der Kaution.
Ich warte nun seit über 2 Monaten darauf, obwohl im Protokoll vermerkt wurde, dass nichts abzuziehen bzw zu meinen Lasten ist. Nun habe ich einen eingeschriebenen Brief geschickt mit der Forderung mir den Saldierungsauftrag zukommen zu lassen. Dies hat nun auch geklappt. Nur ziehen sie mir jetzt 140 CHf für die möglichen noch anfallenden Nebenkosten ab (Total Kaution 1500.-). So weit ich weiss ist dies soweit legal.
Nur: ich habe meinen Cabelcom-Anschluss im letzten Sommer plombieren lassen, welcher mir monatlich mit ca 30 CHF in den Nebenkosten weiterhin verrechnet wurde. Damals sagten sie mir, sie können den NK-Betrag nicht mitten im Jahr reduzieren. Das heisst nun für mich aber, dass ich ganz klar eine Gutschrift erhalten müsste von den Nebenkosten.
Dürfen sie dann den Betrag noch zurückbehalten? Ansonsten erhalte ich vermutlich das Geld nämlich dann nie (Cablecom Rückerstattung)...
Vielen Dank für eure Hilfe 🤗☀
Grüässli und gnüssed dsunne ☺☀
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Hallo Zusammen,
Es geht um die Rückerstattung der Kaution.
Ich warte nun seit über 2 Monaten darauf, obwohl im Protokoll vermerkt wurde, dass nichts abzuziehen bzw zu meinen Lasten ist. Nun habe ich einen eingeschriebenen Brief geschickt mit der Forderung mir den Saldierungsauftrag zukommen zu lassen. Dies hat nun auch geklappt. Nur ziehen sie mir jetzt 140 CHf für die möglichen noch anfallenden Nebenkosten ab (Total Kaution 1500.-). So weit ich weiss ist dies soweit legal.
Nur: ich habe meinen Cabelcom-Anschluss im letzten Sommer plombieren lassen, welcher mir monatlich mit ca 30 CHF in den Nebenkosten weiterhin verrechnet wurde. Damals sagten sie mir, sie können den NK-Betrag nicht mitten im Jahr reduzieren. Das heisst nun für mich aber, dass ich ganz klar eine Gutschrift erhalten müsste von den Nebenkosten.
Dürfen sie dann den Betrag noch zurückbehalten? Ansonsten erhalte ich vermutlich das Geld nämlich dann nie (Cablecom Rückerstattung)...
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Kommentare
Mi, 14/03/2018 - 17:54
Walter Büchi
nach art. 257b muss der vermieter einsicht in die belege der nebenkosten gewähren.
https://www.mieterverband.ch/mv/politik-positionen/news/2015/miettipp-ne...
Mi, 14/03/2018 - 19:09
Yvonne Mondesir Frei
Sie dürfen die Kaution nicht zurück halten und ohne dein Einverständnis auch nichts abziehen. Ich war mal in der gleichen Lage und habe dann mit dem mieterverband gedroht und habe dann die Kaution ohne Abzüge sofort erhalten.
Mi, 14/03/2018 - 19:11
Walter Büchi
Yvonne Mondesir Frei das ist falsch.
der vermieter kann die kaution bis zu einem jahr zurückbehalten
sowie ausstände damit verrechnen.
Mi, 14/03/2018 - 19:15
Yvonne Mondesir Frei
Ah ok danke, dann hatte ich wohl einfach Glück mit meinem bluff
Mi, 14/03/2018 - 19:13
Florence Barraud
Ok danke, werde wohl bis zur Abrechnung im Juni warten müssen (für die 140 CHF). Den Rest überweisen sie ja. Danke😊👏
Do, 15/03/2018 - 00:41
Marcel Ryffel
Cablecom kann teilweise länger gehen mit Rückerstattung nach Plombieren.
War bei uns auch so, wurde aber rückwirkend zurückerstattet.
Do, 15/03/2018 - 06:24
Florence Barraud
Bei mir auch, 2.5 Jahre 🤗 aber ging nicht um die Rückerstattung der Cablecom😜 trotzdem vielen Dank für Deinen Hinweis😎👏
Do, 15/03/2018 - 13:07
Tigran Muradyan
Könnte es allenfalls Kontoauflösungskosten der Bank sein? Ich hab auch etwas weniger erhalten, aber es war eben nicht die Verwaltung, sondern die Gebühr der Bank. Sowas gibt's auch:(
Do, 15/03/2018 - 13:12
Florence Barraud
Nein, steht klar Rückbehalt für allfällige Nebenkosten. Ist ja nicht verloren das Geld, muss einfach noch Monate auf die Abrechnung warten...