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Hallo zusammen.
Es geht um die Einzeltaggeld Vers.
Kann ich am ende des Arbeitsverhältnis auch in die Einzeltaggeld Versicherung, des Arbeitgebers eintreten, wenn ich nicht krank bin?
Herzlichen Dank
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Hallo zusammen.
Es geht um die Einzeltaggeld Vers.
Kann ich am ende des Arbeitsverhältnis auch in die Einzeltaggeld Versicherung, des Arbeitgebers eintreten, wenn ich nicht krank bin?
Herzlichen Dank
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Patrizia Bee
(Admin) ja können sie. Ist in den avb der kollektiven ktg-versicherung des arbeitsgebers geregelt.
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Yvonne Sky R Schütz
Danke Patrizia Bee. Und wenn ich es dann zb. in einem Monat benötige kann ich sie auch nutzen? Und bekomm dann so quasi was vom letzten Lohn?
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Sandra Seiler
Genau, das ist dann nutzbar. Wenn finanziell "möglich" lohnt sich ein Übertritt auf jeden Fall.
Fr, 02/06/2017 - 14:45
Patrizia Bee
Die laufende krankheit wird immer aus dem kollektiv bezahlt. Der übertritt bezieht sich nur auf neue krankheiten. Der übertritt muss innerhalb von 3 monaten nach austritt aus der firma erfolgen. Der lohn wird analog rav berechnet (70 oder 80% des letzten lohnes)