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Hallo Zusammen, Erstmal besten Dank für die Aufnahme.
Meine Fragen gehts ins Arbeitsrecht. Ich bin Aussendienstmitarbeiter und habe meine Stelle gekündigt. Normalerweise werden Aussendienstmitarbeiter freigestellt. Nicht aber so bei meinem Arbeitgeber.
Meine 1. Frage ist nun darf ich meine Kunden/Kontakte über meine Kündigung noch bereits zu Beginn der Kündigungsfrist über mein Ausscheiden vorinformieren (mündlich/Geschäfts-Mail)? Selbstverständlich ohne Nennung des neunen Arbeitgebers oder irgendwelcher Abwerbeversuche.
2. Frage Da ich zu einem Mitbewerber wechsle, sind die 2 Monate Kündigungsfrist ein reiner Spiessrutenlauf. Welche gute Argumente gibt es um den aktuellen Arbeitegeber dazu zu motivieren in eine Freistellung einzuwilligen.
Ich danke schon im Voraus für Eure Antworten, welche bitte Auf Rechtsgrundlagen basieren.
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(1 Stimme)
Hallo Zusammen, Erstmal besten Dank für die Aufnahme.
Meine Fragen gehts ins Arbeitsrecht. Ich bin Aussendienstmitarbeiter und habe meine Stelle gekündigt. Normalerweise werden Aussendienstmitarbeiter freigestellt. Nicht aber so bei meinem Arbeitgeber.
Meine 1. Frage ist nun darf ich meine Kunden/Kontakte über meine Kündigung noch bereits zu Beginn der Kündigungsfrist über mein Ausscheiden vorinformieren (mündlich/Geschäfts-Mail)? Selbstverständlich ohne Nennung des neunen Arbeitgebers oder irgendwelcher Abwerbeversuche.
2. Frage Da ich zu einem Mitbewerber wechsle, sind die 2 Monate Kündigungsfrist ein reiner Spiessrutenlauf. Welche gute Argumente gibt es um den aktuellen Arbeitegeber dazu zu motivieren in eine Freistellung einzuwilligen.
Ich danke schon im Voraus für Eure Antworten, welche bitte Auf Rechtsgrundlagen basieren.
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Kommentare
Mo, 23/07/2018 - 19:06
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Die Frage 1 musst du mit deinem jetztigen Arbeitgeber klären.
Weshalb ist das weiter arbeiten ein Spiessrutenlauf? Bisher war es ja auch keiner, und es ändert sich nun während der Kündigungsfrist rein gar nichts an deiner Arbeit. Verkaufe weiter, lobe die Produktie und schliesse Verträge genau so, wie du es in der Vergangenheit gemacht hast. Weshalb möchtest du auf Kosten deines AG Ferien machen? Selbstverständlich gäbe es Wege, die 2 Monate nicht arbeiten zu müssen - aber den Lohn auch noch erhalten? Nein - das geht nicht!
Andreas Thanner Frage 1: das muss vorgängig zwingend (!) mit dem AG abgesprochen werden. Veränderungen zwischen Ihnen und dem AG gehen den Kunden grundsätzlich nichts an. So entscheidet in letzter Instanz der AG ob, wie und in welchem Umfang kommuniziert werden darf.
Frage 2: ein Recht auf Freistellung gibt es nicht und darum auch keine Gründe für eine Motivation seitens AG. Eine Freistellung erfolgt aus dem Grund - und nur aus dem Grund - um einen möglichen Schaden zu vermeiden, welcher ein x-faches hôher ist, als die restlichen Lohnzahlungen.
Andreas Thanner Der Arbeitgeber hat das Recht bis zur letzten Arbeitsstunde auf Ihre Arbeitskraft zu zählen. So kann es vorkommen, dass Sie am Freitagnachmittag um 16:30 Uhr noch das Produkt Ihres aktuellen AG verkaufen und an darauffolgenden Montag den Kunden vom anderen Produkt des neuen AG überzeugen möchten.
Ganz streng genommen hätte Ihr AG sogar ein Schadenersatzrecht wenn er Ihnen nachweisen kann, dass Sie in der Kündigungsfrist absichtlich nicht mehr die gleiche Leistung erbringen.
Das Schweizer Arbeitsrecht und die Rechtssprechung ignorieren konsequent persönliche Kundenbeziehungen von Aussendienstmitarbeitern zu Kunden. Diese Kundenbeziehungen gehören rechtlich dem AG und der Aussendienstmitarbeiter ist Mittel zum Zweck.