Hallo zusammen! Erst einmal vielen Dank für die Aufnahme in der Gruppe!

Nun zu meiner Frage:

In der Nacht vom 1.8. auf 2.8.2017 als es in der Nacht so gestürmt hatte, wurde mein Auto massiv beschädigt durch herunterfallende Ziegel des Nachbarhauses. Man muss dazu sagen, dass das Grundstück des Nachbars auf dieser Seite lediglich ca. 3-4m breit ist bevor das Grundstück meines Vermieters beginnt. Bei dem Nachbarhaus handelt es sich um eine alte Scheune die als Abbruchobjekt eingetragen ist. Ich habe daraufhin mit dem Besitzer des Hauses Kontakt aufgenommen und er hatte lediglich bei der Gebäudeversicherung angerufen, die ihn dann aber unterrichtet hat, dass die lediglich Schäden am Haus selber übernehmen.

Da ich das Auto im Moment nicht eingelöst habe, habe ich es auf nach Absprache meines Vermieters auf dieses Teil des Grundstückes gestellt, da es Privatgelände und von Dritten nicht einsehbar, bzw. betretbar ist.

Nun wollte ich euch fragen, wer schon Erfahrung oder Ahnung davon hat, wer für den Schaden haften muss?

Die Schadensumme schätze ich mal grob auf ca. 8000-10.000 CHF. Es handelt sich dabei um einen Audi mit neuerem Baujahr. Es wurden bei dem Sturm die komplette Fahrerseite zerstört. Es müssen sowohl beide Türen als auch der Kotflügel und die Motorhaube ersetzt, bzw. repariert werden.

Über eine Antwort freue ich mich sehr!

Schöne Grüsse

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Sandra Schnelli-Kehrli

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Warummledest du nicht deiner versicherung ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Thomas Zumsteg

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Welche Versicherung?? Er schreibt doch Auto nicht eingelöst.....

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Dennis Huber

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Weil ich das Auto eben erst einlösen wollte und es in der Zwischenzeit dort parkiert habe...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Brizit Kapcak-Saric

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

so wie es aussieht, wirst auf den kosten sitzen bleiben

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Désirée Weiss

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

ruf mal bei deiner Versicherung an - manchmal hat man noch so eine Restversicherung auf dem Auto.

Prinzipiell würde ich aber auch sagen, dass eine Versicherung vom Besitzer des Hauses bezahlen muss. Er bzw. sein Haus hat den Schaden verursacht... ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Tina Seggi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Gebäudehaftpflichtversicherig vom Bsitzer?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Tina Seggi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Tina Seggi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Stellen Sie sich vor, Sie wohnen in Ihrem eigenen Zuhause mit Garten und einem Dritten geschieht etwas auf Ihrem Grundstück.

Mögliche Schäden
–Jemand stürzt bei Schnee- und Eisglätte auf Ihrem Gehweg
–Ein umstürzender Baum aus Ihrem Garten beschädigt ein benachbartes Gebäude
–Herabfallende Gebäudeteile wie z. B.: Dachziegel beschädigen ein Auto

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Claudia Wild

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Die Gebäudehaftpflicht des Besitzers muss zahlen, hat er keine dann der Besitzee selbst. Alternative ist die Teilkasko des Autos. Wenn ein sistierter Vertrag noch läuft.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Dennis Huber

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich danke euch vielmals für die vielen Antworten und Tipps! ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Simone Fankhauser

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Laie. Di Nachbar mues doch Gebäude Haftpflicht ha? Denn mues es gedeckt sii wou es sini gebäude isch wo nid gsicheret gsi isch.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Claudia Wild

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Mues gar nüt usch freiwillig. Aber er isch ide Haftig 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv