Hallo Zusammen 😉
Eine Freundinn von mir hat 10 jahre verheiratet in der ch gelebt. Sie hat 2 i kinder mit dem mann. Wurde geschieden. Mutter hat alleiniges sorgerecht. Vater der kinder kommt ca alle 2 i wochen nicht regelmässig. Sie kriegt sehr wenig geld für die kinder. Die mutter arbeitet nebem haushalt 100÷ . Wohnen in deutschland...
Frage: dasgesetzt von den kindern wurde doch neu seit letztem jahr? Da ist doch das mit dem geld aufteilen auch neu? Kann man das wenn sie in DE lebt in der CH( sheidung alimente, vater der kinder wohnt in der ch) in derCH neu berechnen lassen? Und wo?
Herzlichen Dank für eure antworten!

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Kommentare

Robert Schweng

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Kurt Egli Die Unterhaltszahlung kann unter Änderung der Alimentenregelung erhöht oder vermindert werden.
Dies kann gerichtlich oder wenn Vater, Mutter und Vormundschaftsbehörden zustimmen, auch aussergerichtlich erfolgen.
Gründe für eine neue Regelung sind beispielsweise die Änderung der Kinderbetreuung, ein höheres Einkommen, grosse Lohneinbussen oder eine dauerhafte Veränderung der finanziellen Verhältnisse. Letzteres trifft beispielsweise dann zu, wenn ein unterhaltspflichtiger Vater wieder heiratet und erneut Vater wird.
In diesem Fall kann das Gericht die Alimente tiefer ansetzen.
https://www.familienleben.ch/kind/alleinerziehend/berechnung-alimente-1956

Nicole Arm wenn sie mit den Kindern in Deutschland lebt, gibt es sicherlich keine Neuberechnung in der Schweiz

Robert Schweng Wenn die Kinder in Deutschland leben, wird der Unterhalt meines Wissens nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Hier ein informativer Link:
https://www.scheidungsanwalt-freiburg.de/scheidung-online/unterhalt-deut...

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