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Hallo zusammen eine Frage
Ich bin auf der suche nach einen neuen job. Ich habe einen Probetag absolviert und habe dan zugesagt der stelle jetzt habe ich noch kein Vertrag unterschrieben nur mündlich ggf erhalte ich einen Guten angebot für eine andere Stelle die mir eher entspricht kann ich immer noch den ander Arbeitgeber absagen?
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Hallo zusammen eine Frage
Ich bin auf der suche nach einen neuen job. Ich habe einen Probetag absolviert und habe dan zugesagt der stelle jetzt habe ich noch kein Vertrag unterschrieben nur mündlich ggf erhalte ich einen Guten angebot für eine andere Stelle die mir eher entspricht kann ich immer noch den ander Arbeitgeber absagen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Daniel Spirig
Arbeitsverträge bedürfen zu Ihrer Gültigkeit keiner besonderen Form. Von daher gilt auch ein mündlicher Vertrag als gültig.
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Vittoria Talarico
Ja aber da ich einen anderes Angebot erhalten habe wo für mich besser ist kann ich den ander Betrieb wo ich eine mündliche zusage gegeben habe noch absagen bzw. Zurückziehen?
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Gaby Nehme
Weil er auch mündlich gültig ist, wirst Du schadenersatzpflichtig, wenn dem Arbeitgeber durch Deine Absage ein Schaden erwächst. Beispiel: Er muss eine auf Dich passende Uniform machen lassen. Die kann man niemand anderem geben. Dann musst Du sie bezahlen.
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Vittoria Talarico
Aha okey ist aber nicht der Fall es wird eine Neue Filiale eröffnet x 1.11
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Daniel Spirig
Können kannst du. Aber rechtens ist es halt nicht.
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Vittoria Talarico
Wie soll ich da vorgehen?
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Daniel Spirig
Such das Gespräch mit dem Arbeitgeber wo du mündlich zugesagt hast. Erzähl ihm die Wahrheit und hoffe auf sein Einverständnis. Reden nützt manchmal Wunder 😊
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Huanito Huanel
(laie) Vertrag ist genau so auch mündlich Gültig. Einzig ist die Beweislast diese anzufechten zu gering. So denke kaum das dich der zweite Arbeitgeber rechtlich verfolgen wird. Aber sag es direkt im Telefon und versuche es verständlich rüberzubringen. Meistens ist das einzige, aber nicht nichts tun.. so früher, desto besser, damit der Arbeitgeber im Wissen ist, dass er weiter suchen muss.
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Carolin Metzler
Hier ist die rechtliche situation sehr schön beschrieben: http://www.ebp-law.ch/aktuelles/newsletter-12012/kuendigung-vor-stellena...
Aber sonst würde ich mich den "vorrednern" anschliessen-> miteinander reden
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Carolin Metzler
http://m.jobscout24.ch/de/jobratgeber/kündigung-vor-stellenantritt-a2835/
Hier sonst in der kurzversion
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Sandra Seiler
Vittoria ja das weiss ich. Aber rein gesetzlich müsstest du da anfangen am 1.11 und dann in der Probezeit künden
Fr, 02/06/2017 - 14:32
Claudia Burkart
Du kannst in der vorgegebener Kündigungsfrist in der Probezeit eingeschrieben auch kündigen. so entsteht au kein Schaden.