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Hallo zusammen , eine Frage ..
Führerausweis schon 2 mal abgegeben und erwischt beim Fahren ohne Prüfung (alles noch im grünen L) womit darf man rechnen?
Bitte nur antworten auf die Frage & keine Belehrungen etc. da es sowiso nicht mich betrifft. Vielen Dank für die Antworten ☺️
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(1 Stimme)
Hallo zusammen , eine Frage ..
Führerausweis schon 2 mal abgegeben und erwischt beim Fahren ohne Prüfung (alles noch im grünen L) womit darf man rechnen?
Bitte nur antworten auf die Frage & keine Belehrungen etc. da es sowiso nicht mich betrifft. Vielen Dank für die Antworten ☺️
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Kommentare
Do, 21/02/2019 - 12:43
Robert Schweng
Sascha Haldimann https://stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAaw/AWama/AW...
Sascha Haldimann https://www.law-news.ch/2011/01/fahren-ohne-fuehrerschein-fuehrerausweis
Walter Büchi einschlägig ist art. 95 abs. 1 b stvg
1 mit freiheitsstrafe bis zu drei jahren oder geldstrafe wird bestraft, wer:
....
b. ein motorfahrzeug führt, obwohl ihm der lernfahr- oder führerausweis verweigert, entzogen oder aberkannt wurde;
Alexandra Natascha Hirt Hannen mom. Au es halbs jahr weg, wenni jetzt fahre würd ohni kriegtmer bis 3 jahr Gefängnis und e sehr grossi Busse. So stohts im Bescheid.
Alexandra Natascha Hirt Und eine sperrfrist kommt auch noch dazu..