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Hallo zusammen eine frage an euch.
Mister x wird betrieben auf ein existensminimum von 2'620fr im monat,
Er hat temporärä 1500fr auf dem ferien konto gespart das vom temporär büro verwaltet wird,
Jetzt will er sich das ferien guthaben auszahlen lassen, ihm wurde aber mitgeteilt das dass geld ihm abgezogen wird vom betreibungsamt sobald er sich das geld auszahlen läst. Meine frage dürfen si dir das ferien geld entzihen obwohl mister x monatlich geld abgezogen wird .?
Ps. Das temporär hat mister x gesagt das manche betreibungsämter das ferienguthaben dem klienten bewiligen.
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Hallo zusammen eine frage an euch.
Mister x wird betrieben auf ein existensminimum von 2'620fr im monat,
Er hat temporärä 1500fr auf dem ferien konto gespart das vom temporär büro verwaltet wird,
Jetzt will er sich das ferien guthaben auszahlen lassen, ihm wurde aber mitgeteilt das dass geld ihm abgezogen wird vom betreibungsamt sobald er sich das geld auszahlen läst. Meine frage dürfen si dir das ferien geld entzihen obwohl mister x monatlich geld abgezogen wird .?
Ps. Das temporär hat mister x gesagt das manche betreibungsämter das ferienguthaben dem klienten bewiligen.
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Kommentare
Mi, 25/10/2017 - 17:20
Dani Ha
Sag Mister X er soll beim Betreibungsamt nachfragen, da es wohl nicht überall gleich abläuft. Bevor hier falsche Aussagen gemacht werden.
Mi, 25/10/2017 - 17:55
Jeton Loki
Würde mister x gerne in seiner arbeit ist das tragen von mobil telefon untersagt und das betreibungsamt hat öffnungszeiten die er nicht einhalten kann
Mi, 25/10/2017 - 17:33
Robert Schweng
Dani Ha Evt. sollte man gar keine Frage stellen, wenn man Angst vor falschen Aussagen hat! 😉
Dieses Forum wurde vor fast 3 Jahren ins Leben gerufen um solche Fragen zu beantworten! Und nach fast 3000 beantworteten Rechtsfragen, kann ich sagen es funktioniert ganz gut!
Mi, 25/10/2017 - 18:06
Yasmin Peker
Das ferien guthaben ist dafür da den lohn auszugleichen für die zeit in der man ferien beziht. Dh er hat durch die pfändung zurzeit 2500.- im monat auch wen er ferie hat alles darüber geht ans betreibungsamt. Wenn er sich jetzr zum lohn dazu die 1500.- auszahlen lässt obwohl er keinen urlaubt hat ist das tempörärbüro verpflichtet alles über dem exi dem betreibungsamt zu überweisen. Ich würde ihm abraten davon sich das ferienguthaben auszubezahlen
Mi, 25/10/2017 - 18:13
Jeton Loki
Er will sich das geld für die ferien auszahlen lassen, nicht um mehr geld in der tasche zu haben macht das keinen unterschied in diesem fall.?
Mi, 25/10/2017 - 20:03
Yasmin Peker
Nein wenn er jetzt zb. 2 woxhen ferien nimmt hat er ja für diese zeit kein lohn dan kommt das feriengeld als lohnersatz. Aber nur wenn er sich das geld in dem monat als lohn auszahlen lässt in dem er ferien hat
Mi, 25/10/2017 - 20:37
Jeton Loki
Okei danke für die information leite das so weitter.
Mi, 25/10/2017 - 18:41
Annelise Schnyder
Wenn er ferien hat, kann er eventuell etwas feriengeld über das existenzminimum beim betreibungsamt beantragen. Ansonsten geht das gesamte Geld über dem existenzminimum ans betreibungsamt
Mi, 25/10/2017 - 18:50
Melii Schaurhofer
Er soll den Gläubiger um Erlaubnis bitten, den Betrag behalten zu dürfen und die Gründe schildern. Wenn der Gläubiger dir das Geld lässt muss er eine Bestätigung an das Betreibungsamt senden. Das Betreibungsamt darf das nicht alleine bestimmen, dass du es abgeben müsstest.
Mi, 25/10/2017 - 18:53
Allma Kiki
Rein rechtlich müsste es abgezogen werden wenn eine Lohnpfändung verfügt worden ist. Der AG ist verpflichtet dazu. Die möglichkeit besteht mit dem BA zu verhandeln und eine Ausnahme zu machen.
Mi, 25/10/2017 - 18:54
Melii Schaurhofer
Das Betreibungsamt darf es nicht alleine bestimmen. Der Gläubiger darf es veranlassen, dass er das ganze Geld beziehen darf.
Mi, 25/10/2017 - 18:58
Allma Kiki
Wo steht das geschrieben Melii Schaurhofer da würde mich jetzt wunder nehmen? Am liebsten mit der Quellenangabe, Danke.
Mi, 25/10/2017 - 19:05
Melii Schaurhofer
Muss ich dir nicht geben, da ich aus Erfahrung rede. Hatte für eine Person einen Kredit aufgenommen. Briefe wurden abgefangen bis ich dann die Betreibung am Hals hatte. Brauchte das Geld vom 13. Monatslohn für Steuern und Versicherungen ect und musste beim Gläubiger eine Verzichtsbestätigung einholen. Das Geld konnte ich zum Glück dann selbst bei der Person betreiben dank Privatdarlehensvertrag..
Mi, 25/10/2017 - 19:10
Allma Kiki
Jetzt schliesst du von dir auf andere! Wem musstest du den die Verzichtserklärung abgeben? Sag jetzt nicht deinem Arbeitgeber.
Mi, 25/10/2017 - 19:25
Melii Schaurhofer
Der Gläubiger muss diese dem Betreibungsamt abgeben. Mir hat das Betreibungsamt damals mitgeteilt, dass der Gläubiger bestimmen kann.
Mi, 25/10/2017 - 19:25
Melii Schaurhofer
Und wieso gleich so schnäppisch? Ich kommentiere nur Posts, wo ich mir sicher bin oder ich einen guten Ratschlag geben kann.
Mi, 25/10/2017 - 19:31
Allma Kiki
Du hast meinen Post nicht gelesen, wahrscheinlich nur überflogen! Schnäppisch? Kommt auf den leser drauf an wie er es liest!
Mi, 25/10/2017 - 19:35
Melii Schaurhofer
Doch ich habe gelesen, dass er mit dem Betreibungsamt versuchen soll zu verhandeln und dast ist nicht ganz richtig sorry. Wenn jemand Ausrufezeichen verwendet finde ich es etwas aufdringlich entschuldige.
Mi, 25/10/2017 - 20:06
Yasmin Peker
Das funktioniert nicht bei jedem betreibungsamt. Wen du nur 1 gläubiger hasst könnnte das evt klappen jedoch wen du 5 oder 10 oder 20 gläubiger hast funktioniert das bestimmt nicht.
Mi, 25/10/2017 - 20:38
Jeton Loki
Ich danke euch allen ihr habt mister x sehr geholfen ein danke auch von ihm ?