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Hallo zusammen, eine Frage bezüglich Nachmieter:
Da ich vorzeitig aus meiner Wohnung will, habe ich einen zahlungsfähigen und nicht betriebenen Nachmieter gestellt. Das ist nun ein Monat her und die Verwaltung hat Ihm bis jezt weder zu noch abgesagt.
Wenn er nun keine Lust mehr auf die Wohnung hat, aufgrund der Zeitschinderei, kann mich die Verwaltung trozdem zur weiterzahlung verdonnern nach dem Vorzeitigen Auszug, oder bin ich raus aus der Sache?
Danke im Voraus.
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Hallo zusammen, eine Frage bezüglich Nachmieter:
Da ich vorzeitig aus meiner Wohnung will, habe ich einen zahlungsfähigen und nicht betriebenen Nachmieter gestellt. Das ist nun ein Monat her und die Verwaltung hat Ihm bis jezt weder zu noch abgesagt.
Wenn er nun keine Lust mehr auf die Wohnung hat, aufgrund der Zeitschinderei, kann mich die Verwaltung trozdem zur weiterzahlung verdonnern nach dem Vorzeitigen Auszug, oder bin ich raus aus der Sache?
Danke im Voraus.
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Kommentare
Di, 29/08/2017 - 17:05
Marco Peter
Schau mal ev hilfts ja https://www.beobachter.ch/wohnen/umzug/ersatzmieter-was-muss-ein-nachmie...
Di, 29/08/2017 - 17:06
Marco Peter
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/to...
Di, 29/08/2017 - 17:06
Marco Peter
https://www.lexwiki.ch/nachmieter/