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Hallo zusammen
Eine Bekannte von mir hat einige Probleme in ihrem Geschäft....
a) Arbeitspläne kommen manchmal erst am Sonntagabend(zb 1.Mai) für den folgenden Montag( zb 2.Mai)...
Ist dies erlaubt? Hat man kein Anrecht auf den Plan eine gewisse Zeit vorher? Ist ein 7 Tagebetrieb...
b) Sie hat Restaurationsfachfrau gelernt (Grundlohn plusminus 4150) ist jetzt aber im Verkauf eingestellt in einer Bäckerei mit Cafe... (Das heisst sie macht auch Service)
Diese Bäckerei führt Anlässe durch an Abenden sowie einmal wöchentlich bis 2Uhr morgens...
Sie verdient jetzt weniger als den Grundlohn in Service da im Verkauf eingestellt aber macht hauptsächlich Arbeiten vom gelernten Beruf... Hat sie Anrecht auf mehr Lohn/Bonus an solchen Anlässen?
c) Sie hat seit mehreren Wochen nur einen Tag in der Woche frei. Und wenn sie mal zwei Tage frei hätte, wird ihr meistens einer wieder gestrichen, da zu wenig Personal eingestellt ist.
Muss sie auf Anordnung vom Chef arbeiten gehen obwohl sie frei hätte nach Plan? Braucht es eine plausible Ausrede oder reicht es einfach das sie keine Lust hat? (Ist verständlich)
d) Sie war vor ein paar Monaten 10 Tage krankgeschrieben vom Arzt....
Ihr wurde 700.- Lohn abgezogen obwohl sie ein Arztzeugnis hat.
Ist dies rechtlich korrekt?
e) Gilt es als Pause wenn sie im Geschäft bleiben muss als Reserve?
f) Ihr wird jeden morgen 15min abgezogen für eine Pause, jedoch hat sie nie Zeit für eine... Darf der Chef das?
g) Sie hat seit einem Jahr keine Lohn und keine Stundenabrechnung gesehen.
h) Darf der Chef anordnen, dass sie am Abend um 2030 anrufen muss und fragen muss ob sie zur arbeit kommen muss um 2100Uhr?
Sie muss den Abend aber freihalten...
Was kann sie unternehmen?
Wie kann sie sich am besten wehren?
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Eine Bekannte von mir hat einige Probleme in ihrem Geschäft....
a) Arbeitspläne kommen manchmal erst am Sonntagabend(zb 1.Mai) für den folgenden Montag( zb 2.Mai)...
Ist dies erlaubt? Hat man kein Anrecht auf den Plan eine gewisse Zeit vorher? Ist ein 7 Tagebetrieb...
b) Sie hat Restaurationsfachfrau gelernt (Grundlohn plusminus 4150) ist jetzt aber im Verkauf eingestellt in einer Bäckerei mit Cafe... (Das heisst sie macht auch Service)
Diese Bäckerei führt Anlässe durch an Abenden sowie einmal wöchentlich bis 2Uhr morgens...
Sie verdient jetzt weniger als den Grundlohn in Service da im Verkauf eingestellt aber macht hauptsächlich Arbeiten vom gelernten Beruf... Hat sie Anrecht auf mehr Lohn/Bonus an solchen Anlässen?
c) Sie hat seit mehreren Wochen nur einen Tag in der Woche frei. Und wenn sie mal zwei Tage frei hätte, wird ihr meistens einer wieder gestrichen, da zu wenig Personal eingestellt ist.
Muss sie auf Anordnung vom Chef arbeiten gehen obwohl sie frei hätte nach Plan? Braucht es eine plausible Ausrede oder reicht es einfach das sie keine Lust hat? (Ist verständlich)
d) Sie war vor ein paar Monaten 10 Tage krankgeschrieben vom Arzt....
Ihr wurde 700.- Lohn abgezogen obwohl sie ein Arztzeugnis hat.
Ist dies rechtlich korrekt?
e) Gilt es als Pause wenn sie im Geschäft bleiben muss als Reserve?
f) Ihr wird jeden morgen 15min abgezogen für eine Pause, jedoch hat sie nie Zeit für eine... Darf der Chef das?
g) Sie hat seit einem Jahr keine Lohn und keine Stundenabrechnung gesehen.
h) Darf der Chef anordnen, dass sie am Abend um 2030 anrufen muss und fragen muss ob sie zur arbeit kommen muss um 2100Uhr?
Sie muss den Abend aber freihalten...
Was kann sie unternehmen?
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Kommentare
Do, 05/10/2017 - 18:36
Moritz Schmidli
Da sind so viele vergehen gegen das Arbeitsrecht aufgelistet dass eigentlich nur ein Anwalt anhand des Vertrags klären kann. In erster Instanz gibt es in jeder Gemeinde oder Stadt eine kostenlose Rechtsauskunft. Diese sollte im Amtsblatt vermerkt sein. Falls Rechtsschutz vorhanden würde sich eine diesbezügliche Beratung schon lohnen. Ich finde keinen Punkt der NICHT gegen das Arbeitsrecht verstösst!
Do, 05/10/2017 - 18:39
Roger Hefti
Der Rechtsschutz ist leider erst in 3 Monaten aktiv...
Aber vielen Dank für den Tipp und die Bestätigung das dies alles nicht rechtens ist...
Do, 05/10/2017 - 18:36
Stefanie Kägi
Ich würde mal alle Punkte mit einem klaren nein beantworten, bin aber kein Experte!
Do, 05/10/2017 - 18:46
Christina Ammann
Unsere Tochter gings ähnlich ( Restaurationsfachfrau) damals noch in der Ausbildung. Der Arbeitsinspektor hat sich schlussendlich eingeschaltet und heute darf der Betrieb keine Lehrlinge mehr ausbilden.
In Ihrem Fall würde ich dass umgehen dem Arbeitsinspektor melden und sich Hilfe holen. Das sind so viele Vergehen
Do, 05/10/2017 - 20:16
Allma Kiki
Lernende sind durch das Berufsbildungsamt geschütz, bei ausgelerneten ist die handhabung nicht die gleiche.
Do, 05/10/2017 - 19:16
Patrick König
Hey Hefti 😉 Also ich wüfd zur Unia gah oder en anderi Gwerkschaft.
Do, 05/10/2017 - 19:21
Patrick König
A. Wenn dieser Betrieb als Gastrobetrieb (dem L-GAV unterstellt) gilt müssten die Arbeitspläne 14 Tage im Voraus ersichtlich sein.(Welcher Gastrobetrieb macht das schon oder wenn dann nur zur Show)
B.. Der Betrieb gilt als Gastwirtschaft je nach Anzahl Sitzplätzen. Irgentwie unter 15 Sitzplätze gibt es ausnahmen und spezial Regelungen.
B.2. Nachtarbeit muss (ich denke nach 1 Uhr) muss mit Lohnzuschlag entlöhnt werden.
B.3. Sie hat vermutlich den falschen Vertrag, weshalb sich der Betrieb nicht an den L-GAV hält. Der Vertrag ist aber unterumständen nichtig (Was Ihr das Recht gäbe nicht mehr auf der Arbeit zu erscheinen) oder Anfechtbar(Gerichtsverfahren).
C. In Saisonbetrieben wäre das üblich muss aber angegeben und ensprechend Entlöhnt werden. Ausnahmen wie z.B. kurzfristiges Krankschreiben eines anderen Mitarbeiter würden das Rechtfertig, in diesem Fall denke ich ist es nur Geiz des Betriebes.
D. Lohnabzüge können erst geltent gemacht werden wenn die Krankentaggelder anfallen(Nach 60 Tagen), normaler weise stehen einem noch 80% zu.
E. Da Sie im Geschäft ist und nicht Ihren üblichen Freizeitaktivitäten nachgehen kann darf der Chef nicht mehr als die Pause abziehen.
F. Die Pausen sind Pflicht aber an das hält sich auch kaum ein Betrieb oder? Ist auch meistens unwahrscheinlich und passiert auf gegenseitigem Einverständnis.
G. Muss monatlich und schriftlich zugestellt werden, der Arbeitgeber sichert sich normalerweise mit der Unterschrift ab.
H. Kann ich nicht wirklich beantworten, wahrscheinlich auch nur in Ausnahmefällen.
Ich möchte dich noch darauf hinweisen. dass ich dies noch so vom Rechtkunde-Unterricht in erinnerung habe und dass das nur Punkte aus dem "L-GAV" sind, wenn ich mich richtig erinne. Ich bin momentan in den Ferien und deshalb zu Faul um alles Online zu rechechieren.
Die Frage ist, ist der Betrieb den L-GAV unterstellt und hat Sie den richtigen Arbeitsvertrag. Diese zwei Punkte würde ich mit einem Anwaltbesprechen der Rest klärt sich dann von alleine. Die Anwälte oder telefonischer rechtliche Beratung ist auch Gratis verfügbar.
Viel Glück und beste Grüsse
Patrick
Do, 05/10/2017 - 20:14
Allma Kiki
Sie ist jetzt im Verkauf angestellt! Da gibts keinen allgemeinverbindlichen GAV!
Do, 05/10/2017 - 21:24
Patrick König
Allma Kiki ja das stimmt, trotzdem ist es ein Café und unter umständen untersteht es dem L-GAV, was den Vertrag nichtig machen würde.
Do, 05/10/2017 - 19:26
Allma Kiki
Also nur schnell kurform: Pläne müssen 2 wochen mindestens im Voraus abgegeben werden. Pläne sind verbindlich für beide. Somit kann der AG nicht willkürlich einen Freitag streichen sondern muss den MA fragen. Wenn der AN nicht kann, dann muss der AG dies akzeptieren. Betreff Lohn kann es gut sein, den im Gastro ist gemäss L-Gav ein Grundlohn der ein muss ist. Abzug vom Lohn kann sein das sie 80% vom Krankentaggeld bekommen hat. Wenn Pausen nicht gemacht werden können weil man auf Abruf da sein muss, sind die Pausen zu bezahlen. Eine Lohnabrechnung ist ein muss somit hat sie anrecht auf diese. Betreff h dies geht dar nicht, man hat auch ein Privatleben. So dies in Kürze.
Do, 05/10/2017 - 20:11
Fabian A. Gaglione
NEIN
Do, 05/10/2017 - 20:59
Roger Hefti
Vielen Dank an alle!
Sie hat jetzt Mut gefasst und wird endlich was unternehmen. Und gegen ihren Arbeitsgeber vorgehen...
Sie ist schon länger auf Stellensuche, sobald sie etwas hat wird sie kündigen...
Sie will nicht arbeitslos sein, auch wenn es nur ein Monat wäre...
Do, 05/10/2017 - 21:09
Allma Kiki
Absolut gute Einstellung ?
Do, 05/10/2017 - 21:31
Nathalie Indermühle
Die arme...
Fr, 06/10/2017 - 00:08
Christina Ammann
Das ist super, wünsche ihr viel Erfolg und alles Gute