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Hallo zusammen
Eine Bekannte von mir hat auf Ende Februar gekündigt.
Ihre Ferien wurden ihr teilweise gestrichen (werden ausbezahlt wegen betrieblicher Notwendigkeit)
Laut ihrem Chef hat sie am Freitag 23.2 ihren letzten Arbeitstag und dann noch bis zum 28.2 Ferien.
1. Sind jetzt Samstag/Sonntag noch Wochenende welches ihr zusteht? Also bezieht sie dann nur 3 Tage Ferien?
2. Wenn sie jetzt 5 Tage Ferien ausbezahlt bekommt, wie wird dies berechnet?
Jahrelohn : 365 x 5?
3. Kann die Abrechnung noch angefochten werden, auch wenn sie schon unterschreibt?
4. Sie ist am Freitag von 20Uhr bis 02Uhr (am morgen) eingeteilt.
Zählt der Samstag jetzt als Ferien, Wochenende oder als Arbeitstag (Arbeitstag gäbe einfach minus Stunden aber das ist sowiso nicht ihr Problem)
Vielen Dank schon im Voraus
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Hallo zusammen
Eine Bekannte von mir hat auf Ende Februar gekündigt.
Ihre Ferien wurden ihr teilweise gestrichen (werden ausbezahlt wegen betrieblicher Notwendigkeit)
Laut ihrem Chef hat sie am Freitag 23.2 ihren letzten Arbeitstag und dann noch bis zum 28.2 Ferien.
1. Sind jetzt Samstag/Sonntag noch Wochenende welches ihr zusteht? Also bezieht sie dann nur 3 Tage Ferien?
2. Wenn sie jetzt 5 Tage Ferien ausbezahlt bekommt, wie wird dies berechnet?
Jahrelohn : 365 x 5?
3. Kann die Abrechnung noch angefochten werden, auch wenn sie schon unterschreibt?
4. Sie ist am Freitag von 20Uhr bis 02Uhr (am morgen) eingeteilt.
Zählt der Samstag jetzt als Ferien, Wochenende oder als Arbeitstag (Arbeitstag gäbe einfach minus Stunden aber das ist sowiso nicht ihr Problem)
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Kommentare
Sa, 17/02/2018 - 16:17
Walter Büchi
329d abs. 2 or verbietet grundsätzlich die abgeltung von ferienansprüchen durch geldleistung.
"Die Ferienfestsetzungsbefugnis liegt – nach wie vor – beim Arbeitgeber. Verweigert der Arbeitgeber einen Ferienbezug während der Kündigungsfrist, so muss er hiefür stichhaltige betriebliche Gründe darlegen können; der Arbeitnehmer hat sich mit einer Geldentschädigung zu begnügen."
https://www.entlassung.ch/zeit-zwischen-kuendigung-und-austritt/ferienbe....
sollte dies der fall sein, wird die bekannte für diese 5 tage den normalen lohn gemäss ihres arbeitsvertrages erhalten.