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Hallo zusammen! Eine Bekannte von mir geht jeweils putzen in einen Privathaushalt. Sie erhält jeweils Fr. 77.- + 3.- Trinkgeld. Die Quittung lautet jeweils auf Fr. 77.--. Nun hat das Sozialamt die Leistungen eingestellt, das heisst kein Geld für Miete, Krankenkasse und für den Lebensunterhalt.
1. Das das Sozialamt wirklich gleich Einstellen oder müssten diese den Bedarf um 15% kürzen?
2. Muss man wirklich das Trinkgeld von 3.-- angeben?
Danke und Gruß ☺
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(1 Stimme)
Hallo zusammen! Eine Bekannte von mir geht jeweils putzen in einen Privathaushalt. Sie erhält jeweils Fr. 77.- + 3.- Trinkgeld. Die Quittung lautet jeweils auf Fr. 77.--. Nun hat das Sozialamt die Leistungen eingestellt, das heisst kein Geld für Miete, Krankenkasse und für den Lebensunterhalt.
1. Das das Sozialamt wirklich gleich Einstellen oder müssten diese den Bedarf um 15% kürzen?
2. Muss man wirklich das Trinkgeld von 3.-- angeben?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 17:00
Nathalie Arnold
Es gibt den sogenannten "Freibetrag " von 600.- wird der überschritten wird das was mehr ist dem was man bekommt abgezogen. So war das bei mir jedenfalls. Aber ganz kürzen dürfen sie nicht ausser sie kann sich damit unterhalten, sprich was sie im Monat verdient ist über dem Existenzminimum....
Fr, 02/06/2017 - 17:00
Lisa Wenzel
Ja man muss alles angeben, sonst gibts kürzungen.
Fr, 02/06/2017 - 17:00
Nathalie Arnold
Ich bin da nicht sicher ob mam Trinkgeld angeben muss, wird ja auch nicht versteuert und bereichern kann sie sich mit 3.- auch nicht. Also ich würds nicht angeben...?
Fr, 02/06/2017 - 17:00
Sandra Marty
Ich bin auch etwas irritiert über die Einstellung.. Und ja das mit dem Freibetrag ist mir auch bekannt.. Der muss nicht immer 600.- sein, sondern ist abhängig vom Einkommen
Fr, 02/06/2017 - 17:00
Nathalie Arnold
Hab Grad gesehen im Kanton Zürich ist der für Einzelpersonen bei 4'000.-
Ich war damals in der Ausbildung (als Erwachsene) und konnte gar nicht mehr verdienen deshalb wohl 600. - ??
Fr, 02/06/2017 - 17:00
Nathalie Arnold
http://www.sozialhilfe.zh.ch/Handbuch/9.2.01.%20Anrechnung%20von%20Verm%...
Fr, 02/06/2017 - 17:00
Bea Graf
Gemeinde wiesendangen null freibetrag!!!!!
Fr, 02/06/2017 - 17:00
Bea Graf
Gleich einstellen dürfen sie nicht und vorgängig muss es immer einen rechtskräftigen beschluss geben!
Fr, 02/06/2017 - 17:00
Carolin Metzler
Also ganz grundsätzlich gehört Trinkgeld zum lohn und unterliegt damit auch der ahv, usw -> muss also angegeben werden
Fr, 02/06/2017 - 17:00
Sandra Marty
Nathalie mit diesem Freibetrag ist das Vermögen gemeint.. Z.B bei einer Anmeldung falls ich noch ein Vermögen von 10'000.- habe.. Muss ich das bis 4000.- verbrauchen.. ☺
Fr, 02/06/2017 - 17:00
Petra Lienhard
Ich arbeite nur jede Woche einen halben Tag dort,4 mal 77fr. Das wird mir dann vom Sozgeld abgezogen.Das soz will das meine chefin die lohnabrechnung mit 80Fr macht.Das macht sie aber nicht,meint sie.Sie sagt dann ziehe sie es mir halt wieder ab!!!!Aber ohne diese abrechnung,kein geld,nichts bekomme ich,ich kann Miete essen,etc nichts bezahlen,und jetzt ist auch meine Sozfrau in die Ferien und kommt am 15 Sept zurück,wir haben gestern angerufen,es fühlt sich niemand verantwortlich für mich,kein STv. ich soll warten bis sie zurück ist.....Meine Nerven,ich kann wirklich nicht mehr.Nur weil ich diese 3.- nicht angab,es im Gespräch aber erwähnte.....ach ja,sie zeigt mich noch wegen Urkundenfälschung an....Es hört und hört nicht auf...
Fr, 02/06/2017 - 17:00
Bea Graf
Unglaublich, vorschuss verlangen, dass es reicht bis zum 15. 09
Fr, 02/06/2017 - 17:00
Petra Lienhard
Bekomme ich nicht,einzig einen Lebensmittelgutschein von 20Fr. Der mir dann natürlich am Geld wieder abgezogen wird.
Fr, 02/06/2017 - 17:00
Lisa Wenzel
Sandra Marty es ist nie gut dem Sozialamt etwas zu verschweigen, denn die sitzten am längren hebel. Als Sozialempfänger wird man auf das Existensminimum gesetzt, im Kanton Thurgau ist das ca. 920.- für eine einzel Person und alles was darüber ist wird Dir abgezogen. Dieser Betrag ist von Kanton zu Kanton verschieden. Versuche Dich mit der Frau vom sozi zu einigen, die sind knall hard wenn man sie bescheisst.
Fr, 02/06/2017 - 17:00
Petra Lienhard
Das geld vom putzen wird mir abgezogen,und das mit den 3.- war in keiner weise absicht.Aber das sie komplett alles sperrt,ich kann weder miete noch sonst was bezahlen.Und jetzt ist sie in den ferien.....Ich habe immer alles angegeben,auch wenn ich mit nem hund gassi war,aber das mit den 3.- wusste ich nicht.Sie wird wenn sie dann von den ferien zurück ist rückwirkend diese 3.- abziehen,aber mich wegen urkundenfälschung anzuzeigen??bei eineigen jobs wollen sie heute einen auszug vom strafregiester,steht dies drinn,dann werde ich probleme bekommen.Auch die IZU wurde mir komplet gestrichen,seit ich arbeite.Vorher war ich in einem programm vom soz. da bekamm ich die IZU,und alles klappte.Seit ich arbeite klappt nichts mehr.Das Soz meinte wenn ich in ein programm gehe bekomme ich die IZU wieder,sprich 100.- mehr,jetzt wo ich selber was verdiene wierden mir nur noch steine in den weg gelegt.Ich habe mich bei x ämtern gemeldet,damit sie mir helfen,es pasiert nichts.Ich war so unten,das ich so weit war,einfach schluss zu machen,doch wäre mein mami nicht,hätte ich allem ein ende gemacht,soweit war ich....Es kommt mir so vor,als wollen sie,das ich die gemeinde wechsle,damit in grenchen ein soz fall weniger ist.Und dies obwohl ich einen Teil selber verdiene,und jeden monat über 15 bewerbungen raus lasse,das amt will nur 8,ich will damit sagen,ich mache immer mehr,als von mir verlangt wird.Aber jetzt habe ich nicht mal mehr geld für marken,couvert.....und ich wehre mich,probiere alles was nur geht,aber das soz stellt auf stur,und sagt warten sie bis sie von den ferien zurück ist.So komme ich mit den rechnungen total in die schei.....ich weiss nicht mehr weiter.....
Fr, 02/06/2017 - 17:00
Bea Graf
Wenn du alles so schriftlich hast, kannst du eine dienstaufsichtsbeschwerde einreichen
Fr, 02/06/2017 - 17:00
Petra Lienhard
Sie meinte noch am telefon das sie mir ein brief schicke.Das telefonat war am letzten donnerstag,ich warte immer noch.Denke wenn sie von den ferien zurück ist wird sie ihn erst schreiben,sonst hätte ich ihn ja schon.Aber dann werde ich beschwerde einlegen.Jetzt kann ich wieder warten...es ist zum verzweifeln
Fr, 02/06/2017 - 17:00
Petra Lienhard
Geld ist endlich auf meinem Konto.Das alles hat mir wieder mal gezeigt das man doch nur Mensch 2 Klasse ist wenn man zum Teil vom Amt leben muss,auf jeden Fall in den Augen meiner Soz arbeiterin.Denn wie sie mit mir sprach,schade habe ich es nicht aufgenommen.Naja jetzt habe ich 10 Tage ruhe,dann ist sie von ihren Ferien zurück,den die stv. hat mir ohne Abzug von 3.- ausbezahlt. Aber ich bekomme ja immer vom soz ne Lohnabrechnung,und dort steht das man 10 Tage Zeit hat wenn man nicht einverstanden ist,mit der Auszahlung.Ich danke Euch allen für Eure Hilfe,bin froh in Eurer Gruppe sein zu dürfen.DANKE