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Hallo Zusammen
Ein Familienmitglied ist gezügelt in einem neuen kanton...jedoch hat er an der alten wohnadresse Betreibungen.. wie gehts dann weiter in der neuen gemeinde? Bleiben betreibungen bei der alten gemeinde oder wie?
Danke im voraus ✌☝️
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Hallo Zusammen
Ein Familienmitglied ist gezügelt in einem neuen kanton...jedoch hat er an der alten wohnadresse Betreibungen.. wie gehts dann weiter in der neuen gemeinde? Bleiben betreibungen bei der alten gemeinde oder wie?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:44
Brigitte Gartmeier
Also die Betreibungen bleiben am alten Wohnort und werden weiterhin betrieben oder eventuell sogar den Lohn gepfändet das hört nicht auf für ein jahr nach diesem jahr gehen sie an den neuen Wohnort
Di, 15/08/2017 - 15:44
Mike Stella Luiso
Sorry das ich nachfrage... also betreibungen gehen weiter zu der neuen gemeinde auf dem büro??
Di, 15/08/2017 - 15:44
Brigitte Gartmeier
Für ein jahr bleiben sie in der alten Gemeinde, die Betreibungen gehen aber weiter sollte eine Lohnpfändung vorhanden sein wird diese weiter laufen in der alten Gemeinde sicher noch für ein jahr. Dann sollten neue Bereibungen kommen gehen diese an den neuen Wohnort nach einem Jahr wird der neue Wohnort zuständig sein.. Die berechnug wird dann am neuen Wohnsitz gemacht auch da wird er eine Vorladung erhalten..