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Hallo Zusammen
Ein Bekannter von mir arbeitet seit dem 01.04.18 bei seinem Arbetisgeber... in den letzten Wochen, wurde ihm vermehrt immer wieder von den Vorarbeitern gedroht "wenn du mal krank bist, kündige doch gleich!" Nun ist die Situation passiert, durch den Druck in der Firma, immer wieder Schlafprobleme, Schlafstörungen hat nun Medikamente bekommen, zudem hat er die Situation erklärt dem Vorarbeiter, der hat das ganze rumerzählt im Team... das schlimme ist, er darf keine Ferien beziehen (Ferienstop) der Hausarzt hat ihn Krank geschrieben für 2 Wochen (gestern)... nun heute ruft der Cheff an und kündigt ihm per Telefon.. darf er das?!
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Hallo Zusammen
Ein Bekannter von mir arbeitet seit dem 01.04.18 bei seinem Arbetisgeber... in den letzten Wochen, wurde ihm vermehrt immer wieder von den Vorarbeitern gedroht "wenn du mal krank bist, kündige doch gleich!" Nun ist die Situation passiert, durch den Druck in der Firma, immer wieder Schlafprobleme, Schlafstörungen hat nun Medikamente bekommen, zudem hat er die Situation erklärt dem Vorarbeiter, der hat das ganze rumerzählt im Team... das schlimme ist, er darf keine Ferien beziehen (Ferienstop) der Hausarzt hat ihn Krank geschrieben für 2 Wochen (gestern)... nun heute ruft der Cheff an und kündigt ihm per Telefon.. darf er das?!
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Kommentare
Di, 13/11/2018 - 20:10
root
Andreas Thanner 1. um was für ein Vertrag handelt es sich denn? OR? Kommt ein GAV zum Zuge? Eventuell sogar Personalverleih?
2. sofern der Arbeitnehmer nicht mehr in der Probezeit ist, kann während der Krankheit nur (!) nach Ablauf der Sperrfrist gekündigt werden. Im 1. Dienstjahr beträgt diese 30 Tage ab dem 1. Krankheitstag.
3. die Kündigung des Chefs ist somit zu 99% nichtig, also ungültig. Das Arbeitsverhältnis besteht genau so wie wenn er nicht versucht hätte zu kündigen.
Ferienstopps können vom AG sehr wohl durchgesetzt werden. Der AG muss dem AN mindestens 3 Monate vor Ferienbeginn dem AN seine Ferien mitteilen. Er muss dem AN pro Jahr 4 ganze Wochen Ferien genehmigen, wovon 2 Wochen zwingend zusammenhängend bezogen werden müssen.
Mery Aliji Andreas Thanner also er ist seit gestern krank geschrieben für 2 Wochen, jedoch hat der Cheff heute am Tel ihm gekündigt und gemeint er kriegt alles noch schriftlich mehr nicht.
Andreas Thanner Mery Aliji auch wenn es no schriftlich kommt: ungültig.
Er kann erst wieder kündigen wenn entweder die 30 Tage vorbei sind ODER wenn der Arbeitnehmer wieder zur Arbeit erscheint.
Das Kündigungsschreiben einfach in den Papierkorb werfen.