Hallo zusammen
Ein bekannter arbeitet auf dem bau
Nun sollte er unbezahlt mit firmenbus arbeiter abholen. Da er im thurgau wohnt und das geschäft in kappel ist werden auch noch 300/monat abgezogen für den bus.
Als er sagte er fahre nicht gratis eine stunde früher los wurde ihm gekündigt...ist das rechtens??

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Kommentare

Robert Schweng

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Silvie Silvie Welchen GAV ist der Arbeitsvertrag ausgestellt?
Und ja , sie müssen ihn für diese Std. Früher entlohnen, da als Arbeitszeit gilt.

Diego Martins Ja ist rechtens. Der Arbeitgeber braucht keinen Grund zum kündigen. So sieht das Gesetz. Wenn der Arbeitnehmer nicht in der Sperrfrist steht, darf der Arbeitgeber ihn IMMER grundlos kündigen.

Andreas Thanner Was ist das für ein Bus? Warum werden dem MA 300 für einen Firmenbus vom Lohn abgezogen? Werden die Mitarbeiter auf dem Arbeitsweg aufgeladen? Ist der Arbeitsweg mit dem Firmenbus zu bewältigen? Was war der Kündigungsgrund? Wann war die Kündigung? Welche Kündigungsfrist gilt? Hat der Bekannte gegen diese Kündigung protestiert? Ging er bereits aufs RAV und hat sich beraten lassen? Handelt es sich bei der Anstellung um einem GAV Namens Landesmantelvertrag (LMV)?

Daniel Morach Firmenbus
Weil an im tg wohnt ag in ebnat kappel
In die firma montags mit privat pw
Danach ganze woche bus der firma
Nein
Die ma sind nicht auf direktem weg zur baustelle
Arbeitet weniger als 1 jahr mit festanstellung dort
Kündigung am freitag abend
Kündigungsgrund war die weigerung täglich 2 stunden unbezahlt weitere ma abholen und bringen je 1 std

Andreas Thanner Daniel Morach wenn der Firmenbus unter der Woche auch für Privatfahrten genutzt wird, dann muss der AG dem AN einen Privatanteil berechnen, oder via Fahrtenbuch effektive privat gefahrene KM in Rechnung stellen. Wie sich diese 300 zusammen setzen kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, aber ein Abzug kann möglich sein nach Ihren Angaben.
Wenn der AN angewiesen wird Mitarbeiter abzuholen gilt dies als direkte Arbeitsanweisung seitens Arbeitgeber. Da der AN für Zeit und nicht für Erfolg angestellt ist, muss der AG ihm den Mehraufwand bezahlen.
Wenn der AG eine Kündigung so bestätigt wie Sie das schildern, hat der AG gegen OR 336, Abs. 1, lit. C verstossen und wird damit automatisch schadensersatzpflichtig. Der AG muss dem AN aufgrund dieser Kündigung zusätzlich bis zu 6 Monatslöhne als Entschädigung bezahlen.
Der AN muss nun den AG auffordern dies zu tun. Macht der AG das nicht, dann muss der AN Klage beim Gericht einreichen.

Daniel Morach Andreas Thanner der bus wird nicht privat genutzt
Nur damit an nicht von altstätten ( baustelle) nicht zuerst nach ebnat kappel muss nimmt er den bus nach hause
Sonst wãre täglich nochmals unbezahlte zeit

Martin Kaiser Daniel Morach Kollege Andreas Thanner hat es treffend erklärt.
Würde auch noch der LMV ganz gut durchlesen.

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