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Hallo zusammen 😊
Durch einen, nicht selbstverschuldeten, Autounfall erlit mein Fahrzeug einen Totalschaden. Dies war am 15.01. Ich habe bis heute leider noch kein Geld meiner Versicherung erhalten.
Meine Fragen :
1. Gibt es eine Zeitliche begrenzung bis zur auszahlung, oder können Sie sich sooo viel Zeit lassen wie Sie wollen ?
2. Kann ich gegen meine Versicherung infolge diesr Verzögerung vorgehen ?
Danke im voraus 😊
Liebe Grüsse
Nina
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Hallo zusammen 😊
Durch einen, nicht selbstverschuldeten, Autounfall erlit mein Fahrzeug einen Totalschaden. Dies war am 15.01. Ich habe bis heute leider noch kein Geld meiner Versicherung erhalten.
Meine Fragen :
1. Gibt es eine Zeitliche begrenzung bis zur auszahlung, oder können Sie sich sooo viel Zeit lassen wie Sie wollen ?
2. Kann ich gegen meine Versicherung infolge diesr Verzögerung vorgehen ?
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Kommentare
Mo, 11/02/2019 - 18:06
Robert Schweng
Thomas Zumsteg Wieso soll deine Versicherung bezahlen wenn nicht selbstverschuldet. Da muss die Versicherung des Unfallgegners bezahlen.
Franziska von Barzheim Genau, Thomas Zumsteg sagt es.Wenn es nicht selbstverschuldet ist,muss Deine Versicherung nichts bezahlen.Hast die Angaben vom Unfallverursacher?
Dann melde Dich bei dieser Versicherung.
Daniel Morach Das muss die vers. Des unfallgegners bezahlen und je nach alter gibts nur den restwert mit glück den zeitwert vor dem unfall....mein 1. Auto wurde auch auf diese weise geschrottet....ging fast 4 monate bis ich das geld bekam
Willy Büchi Franziska von Franziska von Barzheim man kann sehr wohl bei einem nicht selbstverschuldeten Unfall den Schaden über die Vollkasko abwickeln. Z.t. Fahrt man so sogar besser, sprich Neuwertzusatz etc. Dann nimmt die Vollkasko regress auf den Verursacher, und selbst muss man sich mit der gegenpartri nicht rum schlagen.
Samantha Sam Carter Covet Ja gibt es. Gemäss VVG (Versicherungsvertragsgesetz) muss der Versicherer die vertraglichen Leistungen innert 30 Tagen erbringen, nachdem ALLE Unterlagen zur abschliessenden Beurteilung des Leistungsanspruches vorliegen. Nach 30 Tagen kann Verzugszins von 5% gefordert werden. Alles Gute!
Rolf Stüssi .
Gleich vorweg, der wichtigste Punkt:
Versicherungsschutz
Also nehme an, du wirst eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen udn auch bezahlt haben, sonst zahlt nämliche die Versicherung nicht.
Anderer Punkt:
In der Regel entschädigen die Versicherungen je nach Gesellschaft innert 30 Tagen unter der Bedingung, alle Unterlagen eingereicht worden sind.
- Schadenmeldung ausgefüllt und retourniert
- allenfalls Polizeirapport
- Besichtigung eines Sachverständigen oder Experten (Versicherung)
- Entschädigungsvereinbarung erstellt und unterschrieben retourniert
- Zession bei Leasing (hier wird die Leasinggesellschaft entschädigt)
- Angabe der Bankdaten für die Entschädigung oder Auszahlung 😉
Fehlt etwas davon, verzögert sich das ganze.
Würde Dir empfehlen bei der Versicherung oder sofern du einen Sachbearbeiter oder Agenten hast (der Typ wo dir mal die Versicherung verkauft hat) wie der Stand der Dinge ist und etwas fehlt.
Dann geht die Auszahlung schneller