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Hallo zusammen.
Darf mit dem Einverständnis des Eigentümers von Landwirtschaftsland darauf mit einem Zeltklappanhänger ein paar Tage campiert/übernachtet werden? Betrifft Kt. Bern - ist möglicherweise aber sogar kommunal geregelt 🤔
Vielen Dank für die Hilfe !
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Darf mit dem Einverständnis des Eigentümers von Landwirtschaftsland darauf mit einem Zeltklappanhänger ein paar Tage campiert/übernachtet werden? Betrifft Kt. Bern - ist möglicherweise aber sogar kommunal geregelt 🤔
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Kommentare
Di, 26/06/2018 - 21:34
Robert Schweng
Cindy Zwyssig Mit dem Einverständnis der Eigentümer ganz bestimmt! Wir hatten in der Nachbargemeinde das Thema mit Fahrenden, die Einwohner der Gemeinde haben sich an den Fahrenden und deren Ordnung gestört, es konnte aber nicht mal der Gemeindepräsident was machen, da der Bauer Ihnen offiziell bewilligt hat, auf seinem Boden zu Campieren.. War auch in den Regionalzeitungen.
Ciara Gomez Achtung: In Naturschutzgebieten ist es grundsätzlich verboten.
Hier ist ein Artikel über Wildes Campieren: 😎😎😎
https://www.srf.ch/sendungen/ratgeber/wild-campieren-darf-man-das