Hallo zusammen

Darf man mit einer Drohne (die sicher live Übertragung und ev filmen kann) über ein Wohnquartier resp Wohnhaus fliegen?

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Kommentare

Danii Zueger

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Robert Schweng

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(Admin) naja, ein Wohnhaus hat ein Dach warum also nicht. Aber: Wer im Wohnquartier fliegen und Aufnahmen machen will, tut gut daran, sämtliche Nachbarn und möglicherweise vom Überflug der Kamera-Drohne Betroffenen zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen.
Wer Personen gezielt mit einer Drohne (oder einem anderen Aufzeichnungs- oder Beobachtungsgerät) belauscht, macht sich nicht nur zivilrechtlich einklagbar, sondern nach Strafgesetzbuch Paragraph 179 strafbar. http://www.tageswoche.ch/de/2013_23/schweiz/551064/

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Robert Schweng

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Sabrina Thöny wichtig ist noch: Der Pilot der Drohne benötigt Sichtkontakt zu seinem Fluggerät(nach BAZL), sonst ist es verboten. Du kannst den Piloten also sehen und Ihn auch ansprechen, ob er filmt und was er denn filmt!

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