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Hallo zusammen, darf der vermieter architektrnhonorar auf die mieter abwälzen? es ist ein neubau. der vermieter hat werbetafeln stellen lassen und hat allen eine rechnung gestellt. auch das nutzungsgesuch für PP ect. ich bin der meinung das nicht zahlen zu müssen.....
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Hallo zusammen, darf der vermieter architektrnhonorar auf die mieter abwälzen? es ist ein neubau. der vermieter hat werbetafeln stellen lassen und hat allen eine rechnung gestellt. auch das nutzungsgesuch für PP ect. ich bin der meinung das nicht zahlen zu müssen.....
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:45
Stefan Stutz
(Admin) Guten Morgen Nadia Fiordellisi. Mit welcher Begründung verrechnet der Vermieter dies? Gehe davon aus, es ist ein Begleitschreiben dabei? Bist du "nur" Mieterin oder sind es allenfalls Eigentumswohnungen?
Fr, 02/06/2017 - 15:45
Nadia Fiordellisi
ich bin nur mieterin. es ist ein gewerbehaus mit 2 eigentumswohnungen. es wurde durch die 4 mieter gem. wertquote das honorar verrechnet