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Hallo zusammen !
Darf der Chef bei einer Kündigung ohne Begründung mit sofortiger Freistellung die logischerweisse folgenden Minusstunden vom 13. Monatslohn abziehen?
Arbeit im Verkauf mit Arbeitsplan.
2 Jahre
13. Mt- Lohn wurde noch nie bezahlt weill es der Firma nicht gut gehe.
Danke für eure Hilfe
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Hallo zusammen !
Darf der Chef bei einer Kündigung ohne Begründung mit sofortiger Freistellung die logischerweisse folgenden Minusstunden vom 13. Monatslohn abziehen?
Arbeit im Verkauf mit Arbeitsplan.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:23
Carolin Metzler
(Admin) also meiner meinung nach wäre erstmal zu schauen, ob es zulässig ist eine freistellung über minusstunden 'zu verrechnen'... Und beim 13ten kommt es drauf an, was vertraglich vereinbart wurde
Fr, 02/06/2017 - 16:23
Steiger Hene
Fr, 02/06/2017 - 16:23
Carolin Metzler
Und was steht im gav?
Fr, 02/06/2017 - 16:23
Steiger Hene
Den hab ich noch nicht betrachtet.
Habe es erst heute erfahren und werde ihn mir am Weekend anschauen.
GAV Bäcker-Konditoren-und Choffiseurenverband
Fr, 02/06/2017 - 16:23
Bea Brändle-Brunner
Ohhh die Gav-Bäcker-Kond. Und Confis. Dürfen extrem viel...Ganz speziell...kommt noch auf deine Dienstjahre an (und Lehrjahre werden nicht als Dienstjahre gerechnet)
Fr, 02/06/2017 - 16:23
Steiger Hene
2 Dienstjahre fast auf die Woche genau
Fr, 02/06/2017 - 16:23
Katja Lakshmi Piercing Veeravahu
Wenn der 13. Monatslohn im Vertrag festgehalten wurde (nicht Boni oder Gratifikation) dann ist es nicht zulässig diesen nicht auszuzahlen. Bei deiner anderen Frage bin ich unsicher. Meiner Meinung nach, darf er dich freistellen aber bezahlt
Fr, 02/06/2017 - 16:23
Keko Keko
Ausser Vertrauensbruch, dann darf er. Aber die Minusstunden, wenn du einen Arbeitsvertrag 100% hast, dann ist es nicht dein Verschulden, weil der Chef verpflichtet ist, dich auch 100% zu beschäftigen. Wenn er dich rausstellt, so muss er dann einen driftigen Grund haben. Grundlos ist verboten oder ohne vorherige Verwarnungen ausgesprochen zu haben.
Fr, 02/06/2017 - 16:23
Steiger Hene
Leider heute kein Kündigungsgrund mer pflichtig.