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Hallo zusammen
Danke für die Aufnahme und gleich eine Frage:
Im Jahr 2007/2008 wurden zwei Strafprozesse durchgeführt.
- einerseits haben sich meine Eltern um die Alimente gestritten - Urteilsdatum 2008, damals war ich 15.
- andererseits noch ein Fall in dem ich Opfer war und jemanden angezeigt habe. Urteilsdatum 2010, damals war ich 17 (Verfahren wurde jedoch 2007 eröffnet, also war ich beim eröffnen des Falles 14)
Letzte Woche habe ich einen Brief erhalten, in dem geschrieben steht, dass ich die unentgeltliche Parteientschädigung zurückzahlen muss. Das ist ein Betrag von über 5'000.-.
Nun ist meine Frage, ob das wirklich rechtens ist, wenn ich in beiden Fällen zwar Partei war (in der Unterhaltssache bin ich mir das noch nicht einmal bewusst) obwohl ich zu beiden Zeitpunkten minderjährig und unmündig war? Ich meine, es kann ja nicht sein, dass man eine dazumal rechtlich beschränkt handlungsunfähige Minderjährige so viele Jahre später zur Kasse bittet?
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Ich bin wirklich verzweifelt...
Danke.
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Hallo zusammen
Danke für die Aufnahme und gleich eine Frage:
Im Jahr 2007/2008 wurden zwei Strafprozesse durchgeführt.
- einerseits haben sich meine Eltern um die Alimente gestritten - Urteilsdatum 2008, damals war ich 15.
- andererseits noch ein Fall in dem ich Opfer war und jemanden angezeigt habe. Urteilsdatum 2010, damals war ich 17 (Verfahren wurde jedoch 2007 eröffnet, also war ich beim eröffnen des Falles 14)
Letzte Woche habe ich einen Brief erhalten, in dem geschrieben steht, dass ich die unentgeltliche Parteientschädigung zurückzahlen muss. Das ist ein Betrag von über 5'000.-.
Nun ist meine Frage, ob das wirklich rechtens ist, wenn ich in beiden Fällen zwar Partei war (in der Unterhaltssache bin ich mir das noch nicht einmal bewusst) obwohl ich zu beiden Zeitpunkten minderjährig und unmündig war? Ich meine, es kann ja nicht sein, dass man eine dazumal rechtlich beschränkt handlungsunfähige Minderjährige so viele Jahre später zur Kasse bittet?
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Ich bin wirklich verzweifelt...
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:01
Manuel Schranz
Bist du denn in der Lage das zu bezahlen?
Fr, 02/06/2017 - 14:01
Fräu Lein Stk
Was heisst hier in der Lage? Ist eher eine Frage des Wollens... also abgesehen davon so kurz vor Jahresende ist es eher knapp mit dem Ersparten. Und ich verdiene keine 5'000.- im Monat.
Aber es geht mir eher darum, warum ich das heute begleichen soll, wenn ich damals minderjährig war. Ich rechne ja mit 14/15 nicht damit, dass ich 8 Jahre später auf solchen Kosten sitzen bleiben könnte... verstehst du was ich meine?
Und wenn sich eigentlich meine Eltern um die Alimente streiten warum ich dann auf den Kosten sitzen bleibe...
Fr, 02/06/2017 - 14:01
Manuel Schranz
Ok ich frage nur weil eine Voraussetzung der Rückzahlung die Zahlungsfähigkeit ist. Die Unentgeltlichkeit wurde ja ursprünglich wegen deiner Prozessarmut gewährt.
Fr, 02/06/2017 - 14:01
Manuel Schranz
Stell am besten Budget zusammen mit Belegen und zeig so dass du das nur in Raten bezahlen kannst.
Fr, 02/06/2017 - 14:01
Ines Nedic Pajic
Manuel Schranz wieso muss SIE das bezahlen????
Fr, 02/06/2017 - 14:01
Manuel Schranz
falls sie, wie sie gesagt hat, Partei in diesen Prozessen war
Fr, 02/06/2017 - 14:01
Ines Nedic Pajic
Aber beim ersten fall war es ihr nicht einmal bewusst?
Und wieso übernimmt beim 2. Fall das nicht der beschuldigte?
Fr, 02/06/2017 - 14:01
Manuel Schranz
kommt drauf an, wer den Prozess gewinnt