Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo Zusammen. Danke für die Aufnahme. Eine kleine Frage:
Meine Frau und Ihre Arbeitskollegin haben jeweils einen Einstellhallenplatz gemietet. Ihre Kollegin war bei der Besichtigung der beiden Parkplätze. Dann kam der Vertrag wurde Unterschrieben und die Schlüsselübergabe erfolgte. Jetzt stellte sich heraus das es nicht die beiden Parkplätze der Besichtigung waren sondern 2 andere. Der Hauswart hatte der Verwaltung die falschen angegeben. Da Wir einen grossen Kombi haben macht es das meiner Frau unmöglich dort zu parkieren. Der Vermieter hat gemeint Sie soll auf einem anderen Parkplatz parkieren, wenn sich jemand beschwärt meldet er das Ihr. Der Mietbeginn war per 16.11.16. Kann Sie jetzt vom Vertrag zurücktreten?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo Zusammen. Danke für die Aufnahme. Eine kleine Frage:
Meine Frau und Ihre Arbeitskollegin haben jeweils einen Einstellhallenplatz gemietet. Ihre Kollegin war bei der Besichtigung der beiden Parkplätze. Dann kam der Vertrag wurde Unterschrieben und die Schlüsselübergabe erfolgte. Jetzt stellte sich heraus das es nicht die beiden Parkplätze der Besichtigung waren sondern 2 andere. Der Hauswart hatte der Verwaltung die falschen angegeben. Da Wir einen grossen Kombi haben macht es das meiner Frau unmöglich dort zu parkieren. Der Vermieter hat gemeint Sie soll auf einem anderen Parkplatz parkieren, wenn sich jemand beschwärt meldet er das Ihr. Der Mietbeginn war per 16.11.16. Kann Sie jetzt vom Vertrag zurücktreten?
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Fari Thoms
Wieso zurücktreten, verlange bitte schriftlich /Einschreiben mit Fristsetzung 14 Tage um Änderung der Parkplatznummer wie besichtigt und mündlich vereinbart!
(Dies nur, wenn die Parkplätze noch frei sind!)
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Markus Burri
Das ist das Problem. Die 2 besichtigten Parkplätze sind vermietet
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Fari Thoms
Sehe nicht, wo es stehen soll... Oder habe ich jetzt Tomaten vor den Augen?
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Nicole Burri
Nein er hat das vergessen zu erwähnen sorry!
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Robert Schweng
Hmm, Mietbeginn 16.11.? Musst Du für diesen Monat auch nur die Hälfte an Miete bezahlen?
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Nicole Burri
Ja diesen Monat müsste ich nur die Hälfte bezahlen rep. Ab dem 16.11
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Nicole Burri
Ich finde jedoch das die Verwaltung einem da ja entgegenkommen sollte, ich bin ja jetz die, die den Fehler ausbaden muss und suf den Kosten sitzt
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Dominique Treskavec
welche kosten? wenn der vertrag wegen irrtum rückabgewickelt wird und nichts für die plätze bezahlt werden muss, ist praktisch kein schaden entstanden, denn vorher hattet ihr die parkplätze auch nicht...
https://www.weka.ch/themen/recht/allgemeines-privatrecht/leistungsstoeru...
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Patric Jacob
Wesentlicher Irrtum
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Robert Schweng
Nicole Burri Du darfst die Kommentarfunktion für diesen Thread gerne deaktivieren, wenn Du genug infos hast oder meinst es reicht an Kommentaren. (Häkchen rechts oben am Beitrag "Kommentare dektivieren"). LG
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Fari Thoms
Habt ihr dem Vermieter oder dem Hauswart gegenüber (vor Vertragsunterzeichnung) erwähnt, dass ihr einen Kombi habt und auf jeden Fall einen grossen Parkplatz benötigt?
Möglicherweise habt ihr das vorher mündlich oder noch besser schriftlich festgehalten?
Fr, 02/06/2017 - 13:52
Nicole Burri
Ja das haben wir!
Es ist nun so das laut Mieterschutzverband das ganze Nichtig ist da niemand irgendjemanden ein Objekt zeigen und anbieten kann und dann doch etwas anderes vermietet.
Somit kann ich per sofort vom Vertrag zurücktreten.