Hallo Zusammen. Danke für die Aufnahme. Eine kleine Frage:
Meine Frau und Ihre Arbeitskollegin haben jeweils einen Einstellhallenplatz gemietet. Ihre Kollegin war bei der Besichtigung der beiden Parkplätze. Dann kam der Vertrag wurde Unterschrieben und die Schlüsselübergabe erfolgte. Jetzt stellte sich heraus das es nicht die beiden Parkplätze der Besichtigung waren sondern 2 andere. Der Hauswart hatte der Verwaltung die falschen angegeben. Da Wir einen grossen Kombi haben macht es das meiner Frau unmöglich dort zu parkieren. Der Vermieter hat gemeint Sie soll auf einem anderen Parkplatz parkieren, wenn sich jemand beschwärt meldet er das Ihr. Der Mietbeginn war per 16.11.16. Kann Sie jetzt vom Vertrag zurücktreten?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Fari Thoms

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wieso zurücktreten, verlange bitte schriftlich /Einschreiben mit Fristsetzung 14 Tage um Änderung der Parkplatznummer wie besichtigt und mündlich vereinbart!
(Dies nur, wenn die Parkplätze noch frei sind!)

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Markus Burri

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das ist das Problem. Die 2 besichtigten Parkplätze sind vermietet

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Fari Thoms

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sehe nicht, wo es stehen soll... Oder habe ich jetzt Tomaten vor den Augen?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Nicole Burri

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein er hat das vergessen zu erwähnen sorry!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hmm, Mietbeginn 16.11.? Musst Du für diesen Monat auch nur die Hälfte an Miete bezahlen?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Nicole Burri

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja diesen Monat müsste ich nur die Hälfte bezahlen rep. Ab dem 16.11

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Nicole Burri

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich finde jedoch das die Verwaltung einem da ja entgegenkommen sollte, ich bin ja jetz die, die den Fehler ausbaden muss und suf den Kosten sitzt

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Dominique Treskavec

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

welche kosten? wenn der vertrag wegen irrtum rückabgewickelt wird und nichts für die plätze bezahlt werden muss, ist praktisch kein schaden entstanden, denn vorher hattet ihr die parkplätze auch nicht...

https://www.weka.ch/themen/recht/allgemeines-privatrecht/leistungsstoeru...

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Patric Jacob

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wesentlicher Irrtum

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nicole Burri Du darfst die Kommentarfunktion für diesen Thread gerne deaktivieren, wenn Du genug infos hast oder meinst es reicht an Kommentaren. (Häkchen rechts oben am Beitrag "Kommentare dektivieren"). LG

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Fari Thoms

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Habt ihr dem Vermieter oder dem Hauswart gegenüber (vor Vertragsunterzeichnung) erwähnt, dass ihr einen Kombi habt und auf jeden Fall einen grossen Parkplatz benötigt?
Möglicherweise habt ihr das vorher mündlich oder noch besser schriftlich festgehalten?

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

Nicole Burri

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja das haben wir!

Es ist nun so das laut Mieterschutzverband das ganze Nichtig ist da niemand irgendjemanden ein Objekt zeigen und anbieten kann und dann doch etwas anderes vermietet.

Somit kann ich per sofort vom Vertrag zurücktreten.

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Archiv