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Hallo zusammen brauche euren Rat. Meine Tante ist bei einer routinierten Polizeikontrolle verhaftet worden, da sie die 90 Tage Aufenthaltsfrist überzogen hat( mit serbischem Pass) nun ist sie aus der U-Haft raus, jedoch hat sie eine 2-jährige Einreisesperre für CH und Schengen Staaten. Lohnt es sich dagegen zu Einspruch zu erheben und wenn ja, soll sie ihre Adresse in Serbien nehmen, da sie inner 7 Tagen ausreisen muss. Wir haben die 90 Tagen falsch gerechnet, da wir dachten es zählt vom null im neuem Jahr. Und welche Folgen hat dies für den Gastgeber, da sie nach ihrer Ansicht ja „ illegal“ hier war. Danke im voraus.
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Hallo zusammen brauche euren Rat. Meine Tante ist bei einer routinierten Polizeikontrolle verhaftet worden, da sie die 90 Tage Aufenthaltsfrist überzogen hat( mit serbischem Pass) nun ist sie aus der U-Haft raus, jedoch hat sie eine 2-jährige Einreisesperre für CH und Schengen Staaten. Lohnt es sich dagegen zu Einspruch zu erheben und wenn ja, soll sie ihre Adresse in Serbien nehmen, da sie inner 7 Tagen ausreisen muss. Wir haben die 90 Tagen falsch gerechnet, da wir dachten es zählt vom null im neuem Jahr. Und welche Folgen hat dies für den Gastgeber, da sie nach ihrer Ansicht ja „ illegal“ hier war. Danke im voraus.
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Kommentare
Fr, 06/04/2018 - 00:48
Robert Schweng
Ruster Ramona Abgelaufen ist abgelaufen denk das bringt nichts
Ruster Ramona Und wie kann man das falsch berechnen ?
Fabian A. Gaglione Es ist schlichtweg gelogen, denn beim Visa Antrag muss man alle Daten , Anreise, sowie Abreise inkl. Drittstatten angeben. Ich weiss wovon ich rede.... Man kanns ja versuchen in der netten Schweiz ...
Ruster Ramona Ist so ich weiss auch wie es ist von meinem Vater seiner philippinischen Frau
Ruster Ramona Flugtickets hin und Rückreise mussten vorgelegt werden
Salvi Pittà Kleines Problem: Für Angehörigen des serbischen Staates braucht es mit wenigen Ausnahmen gar kein Visum: https://www.eda.admin.ch/countries/serbia/de/home/visa/einreise-ch/bis-9....
Brauche ich ein Schengen Visum?
eda.admin.ch
Salvi Pittà Kleines Problem in Ihrer Argumentation: Für Angehörigen des serbischen Staates braucht es mit wenigen Ausnahmen gar kein Visum: https://www.eda.admin.ch/countries/serbia/de/home/visa/einreise-ch/bis-9....
Brauche ich ein Schengen Visum?
eda.admin.ch
Miriam Salman Fabian A. Gaglione nein, den hier ist keine Visa notwendig, sie kommt ja von Serbien
Fabian A. Gaglione Miriam Salman Dann mal viel Glück beim rumstreiten mit den Behörden !! Ich hoffe wirklich es ist kostenpflichtig und nicht dass der Schweizer Steuerzahler auch noch dafür aufkommen muss .
Fabian A. Gaglione Salvi Pittà Was spielt es für eine Rolle ? Overstay ist und bleibt Overstay . Oder haben Serbische Staatsbürger auch dafür noch Sonderregelungen ?
Fabian A. Gaglione Ruster Ramona Ja eben, ich als Schweizer Bürger muss Papierkram ohne Ende erledigen damit meine Ehefrau ihr Grundrecht und eine Aufenthaltserlaubnis bekommt und andere reklamieren darüber wenn sie die Regeln nicht einhalten und Einreisesperre bekommen... Verkehrte Welt !!! Echt zum Kotzen sowas...
Ruster Ramona Fabian A. Gaglione ist so ja mein Vater musste auch alles offen legen und jetzt wo sie verheiratet sind nur noch Salvi Pittà Overstay ist und bleibt overstay und wird gemäss Art. 115 AuG mit Busse oder Haft bestraft. Anders verhält es sich bei der Einreisesperre, die unter bestimmten Voraussetzungen als zusätzliche Massnahme angeordnet werden kann. Reagiert habe ich eigentli...Mehr anzeigen
Eveline Gutmann Da gibt es nichts einzusprechen. Abgelaufen ist abgelaufen.
Fabian A. Gaglione Man würde es wohl meinen....