Hallo zusammen! bin seit 6 Monaten getrennt, wohne mit den Kindern in der "gemeinsamen" Eigentumswohnung! Der Kaufvertrag läuft auf uns beide, das Eigentkapital gehört aber zu 95% ihm! nun möchte ich nach der Scheidung die Wohnung übernehmen, ihn also auszahlen! Er will dies aber nicht, lieber einem dritten verkaufen, da er nicht will, dass ich jemals mit einem anderen Mann hier wohnen soll! Lieber will er mich resp. uns hier wohnen lassen, muss ihm aber ein Schriftstück unterzeichnen das bestätigt, dass ich die Wohnung aus eigenen Stücken verlassen werde, sobald ich einen neuen Freund habe! was haltet ihr davon? ?

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Kommentare

Susan Stadelmann

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Lächerlich, also wen du kannst und er einwilligt, dan kauf die wohnung rechtsschutz ist sonst auch eine gute hilfe bei so sachen

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Tanja Zurlinden Allenbach

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hab morgen einen Termin mit der Bank um mal zu schauen was für Möglichkeiten ich hab! er hat mir gesagt er hätte das mit dem Notar diskutiert wegen dem Schriftstück! ?

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Andrea Schubarth

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Mh. Klingt jetzt nach Sittenwidrigkeit. Und wenn ja, kann man sowas getrost unterschreiben, da es nicht vor Gericht standhält. Kannst du die Wohnung nicht auf den Namen der Kinder kaufen mit lebenslangem Wohnrecht für dich?

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Susan Stadelmann

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Ich hoffe das ganze geht zugunsten der kinder und dir aus! Die frage ist wieso das er nicht will das dein neuer zukünftiger freund einziehnen könnte... auf jedenfall viel erfolg

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Tanja Zurlinden Allenbach

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solang er nicht einwilligt?! MIR will er sie ja nicht verkaufen! Auch nicht meinen Eltern z.B., ich "darf" nur hier bleiben wenn ich wahrscheinlich zeitlebens alleine bleibe! sorry, ist doch Bullshit!

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Niko Li Na

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Ich verstehe dich voll!! Ich bin auch der kinder willen in der wohnung geblieben!! Er soll erwachsen werden und das gewohnte umfeld lassen!!

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Rebekka von Niederhäusern

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Auf wenn ist die Wohnung im Grundbuch? Wenn auch auf dich würde ich einen anwalt einschschalten. Da seit ihr beide Eigentümer und spielt doch an erster Reihe keine rolle wer hineinbezahlt hat.

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Tanja Zurlinden Allenbach

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wir sind beide im Grundbuch eingetragen!

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