Hallo zusammen.. bin auf der suche nach einem nachmieter. Nun will die verwaltung die leute nicht akzeptieren, da sie angeblich nicht solvent sind. Ich weiss aber, dass von der einen dame das sozialamt die miete übernimmt. Daher wär der mietzins garantiert. Betreibungen hatte sie 3 kleinigkeiten im gesamt betrag von ca 1000.-

Können sie diese ablehnen und mich daher weiter verpflichten?

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Kommentare

Melii Schaurhofer

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Eine person war ereichbar und bei ihr übernimmt das sozialamt die miete..

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Robert Schweng

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Und diese Person hat bei der Anmeldung auch den aktuellen Mieter angegeben ? Es wundert mich dass Sie schreiben was Ihnen bei der zweiten Anmeldung gefehlt hat

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Melii Schaurhofer

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Ja hat sie ich habe ihr formular weitergegeben

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Cheyenne Besnik Debora Mehmeti

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die Person muss zumutend sein.. das heisst keine Betreibungen.. würde auch jemand mit einem Job nehmen.. 1 Person reicht 2 verheben aber juristisch besset

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Melii Schaurhofer

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Es ist eine 2.5 Zi wohnung.. als ich einzog hatte ich auch eine betreibung vom ex noch offen..

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Cheyenne Besnik Debora Mehmeti

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sie dürfen es leider ablehnen..

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Verena Bütschli

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Vielleicht hilft es, wenn eine Bestätigung des Sozialamts vorliegt, dass die Miete in dieser Höhe direkt an den Vermieter bezahlt wird?

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Melii Schaurhofer

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Ich habe mal gelesen, dass trotz betreibung auch jemand zumutbar sein kann. Und der Mietzins wird übers sozialamt garantiert. Sie hatte als referenz ihren sozialarbeiter angegeben, weil sie vorher bei der mutter und derem freund wohnte. Diese trennten sich und sozusagen ab dem 1.4. Muss sie bei freunden schlafen weil sie noch keine wohnung hat.. in meinen augen war sie zumutbar..

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Vivienne K. Vincenza

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Sie muss die Anmeldung einfach komplett ausfüllen, man kann auch beim Vermieter der Mutter anrufen, es geht nicht nur darum ob die Mutter die Miete immer bezahlt hat, sondern auch ob Reklamationen vorliegen. Könnte ja auch durchaus sein, dass die Tochter sich nicht an Regeln hält und Ruhestörungen verursacht. So jemanden möchte ein Vermieter natürlich eher nicht. Daher ist diese Angabe des Vermieters sehr wichtig.

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Pail Kenziger

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die verwaltung muss den nachmieter nicht akzeptieren, jedoch hast du keinerlei vertagl verpflichtungen mehr, wenn du einen oder zwei potenzielle nachmieter gebracht hast

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Melii Schaurhofer

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Danke genau nach so einer antwort habe ich gehofft.. ?

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Vivienne K. Vincenza

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Das ist so aber nicht ganz richtig. Es reicht normalerweise schon ein Nachmieter, aber nur wenn dieser Zahlungsfähig und zumutbar ist

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Pail Kenziger

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als potenziell gilt auch jemand der vom sozialamt lebt, da die miete ja direkt vom sozialamt bezahlt wird.

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Melii Schaurhofer

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Muss aber wohl trotzdem Morgen anrufen.. Sie haben ja was geschrieben von Mieter per 1.5. Und die, die ich brachte wären auf Mitte April gewesen und sie haben nichts darüber geschrieben, dass ich "raus" bin..

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Marcel Marty

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Wenn jemand Betreibungen hat, dann hat der Vermieter grundsätzlich das Recht, die Person als "bedingt zahlungsfähig" resp. "nicht solvent" abzulehnen. Sozialamt hin oder her. Es kann ja auch sein, dass diese Person einmal nicht mehr durch das Sozialamt unterstützt wird zu einem späteren Zeitpunkt.

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Pail Kenziger

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Das ist nicht ganz richtig, denn dass Sozialamt gibt dem vermieter die Garantie, dass die Miete erfolgt. Somit ist der Mieter absolut zahlungsfähig und solvent, auch mit Betreibungen, solange es keine Betreibungen von Mietrückständen sind.

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Marcel Marty

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... *während der Zeit, wo der Mieter vom Sozialamt unterstützt wird*. Was ist aber, wenn das nicht mehr der Fall ist? Wenn er einen Job findet und dann seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann?!

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Pail Kenziger

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das ist auch möglich bei jemandem, der z.b. angestellt ist und der job verliert.

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Marcel Marty

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Ja, aber der hatte vorhin eventuell noch keine Betreibungen.. 😉 Ich würde den Mieter ebenfalls ablehnen.

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Pail Kenziger

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Der Ersatzmieter muss «zumutbar» sein. Gemeint ist damit, dass der neue Bewohner dem Vermieter keinen gewichtigen Nachteil bringen darf. Mit anderen Worten: Will der Vermieter einen Ersatzmieter ablehnen, muss er legitime und vernünftige Gründe ins Feld führen. Der Nachmieter muss ausserdem zahlungsfähig sein, und er muss den Mietvertrag zu den bisherigen Konditionen übernehmen.

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Marcel Marty

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Ist er aber offensichtlich nicht, wenn Betreibungen bestehen.

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Pail Kenziger

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wie gesagt es kommt drauf an welche betreibungen

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Marcel Marty

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Grundsätzlich heisst eine Betreibung schon mal, dass man einer Schuld auch nach mehrmaligem Mahnen nicht nachgekommen ist.. Und das war offensichtlich gleich 3 Mal (!!) der Fall. Nur weil es kleinere Beträge sind macht es einen Mieter noch nicht zwingend zahlungsfähig.

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Robert Schweng

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Melii Schaurhofer Nach Art. 264 OR muss der Vermieter begründen, warum er Deinen Nachmieter abgelehnt hat.
Was ist also der Grund ?

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Pail Kenziger

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genau..

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Pail Kenziger

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In diesem Fall muss er den Nachmieter annehmen..

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Marcel Marty

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Er MUSS gar nichts.. Er muss nur begründen, warum er ihn abgelehnt hat.

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Pail Kenziger

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ja und dafür denke ich hat er keinerlei begründungen

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Marcel Marty

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Doch, die Betreibungen.. 😉 Die werden reichen.

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Pail Kenziger

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nee,,,

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Marcel Marty

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Pail Kenziger

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Melli gibt dann bescheid dann siehst du es

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Pail Kenziger

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Garantiert eine zahlungsfähige Drittperson (etwa das Sozialamt) für die Zahlung sämtlicher aus dem Mietverhältnis entstehenden Schulden des Mietinteressenten, so gilt dieser als zahlungsfähig.

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Marcel Marty

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Wir werden sehen.. Bin gespannt. 😊

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Melii Schaurhofer

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Rufe morgen meinen rechtschutz an und berichte..

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Melii Schaurhofer

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Also habe mit der Verwaltung telefoniert. Diese wollten sie nicht, wegen den Betreibungen angeblich. Sie klärt mir schnellst möglich mit dem Hausbesitzer ab, ob ich trotzdem aus dem Vertrag raus bin. Eine kurze Auskunft von meinem Rechtschutz ergab, das jemand, deren Miete durch das Sozialamt gesichert ist, als solvent und zumutbar giltet. Die Betreibungen sind dabei kein so grosses Thema da es ein "kleinerer" Betrag ist.

Ich warte mal auf den Bescheid des Hauseigentümers. Jehnachdem wie dieser ausfällt, werde ich wohl nochmals den Rechtschutz kontaktieren..

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Marcel Marty

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Dachte mir, dass es wegen den Betreibungen ist.. Hab ich ja gesagt.. 😊 Danke fürs Feedback.

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Melii Schaurhofer

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Ja aber die ist eigentlich zumutbar, daher wäre ich raus.. mal abwarten

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Melii Schaurhofer

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Ja aber es gibt auch Leute die z.b. wie ich vom Ex Finanziell ausgenutzt wurden und so eine Betreibung erhielten oder wie auch immer. Ich habe schnellst möglich die Schuld beglichen und mein Ex steckt jetzt in der Pfändung da ich zum Glück mein Geld zurückfordern kann. Ich verstehe es, wenn jemand immer wieder Schulden macht und viele Betreibungen hat, den würde ich auch nicht nehmen..

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Melii Schaurhofer

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Ahja das gute zum Schluss: nach einem Gespräch Gestern mit der Verwaltung kam heute heraus, nach anfragen des Hauseigentümers, dass die junge Dame die sie zuerst ablehnten nun doch die Wohnung bekommt.. Stress für sagen wir mal nix war das?

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